Kritische Anweisung von Erdoğan: Details zum Rahmen-Gesetz werden deutlicher

Sollte der Gesetzesentwurf im türkischen Parlament (TBMM) verabschiedet werden, wird die Umsetzung nach der Bestätigung der Auflösung der PKK/KCK durch einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates (MGK) auf 6 Monate begrenzt sein.

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Sollte der dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegte Gesetzesentwurf zur Stärkung der nationalen Solidarität und gesellschaftlichen Integration verabschiedet werden, beginnen sich die Details zum Ablauf des Prozesses zu klären. Es wird darauf hingewiesen, dass etwa 3.900 Personen, die vor dem 1. Juni 2005 lediglich wegen Mitgliedschaft in einer Organisation verurteilt wurden und keine lebenslange Haftstrafe verbüßen, von der Regelung profitieren könnten.

Der Entwurf wurde dem Parlament mit den Unterschriften von Abgeordneten der AK-Partei, der MHP, der DEM-Partei und der CHP vorgelegt. Die Regelung tritt in Kraft, nachdem sie von der Generalversammlung des Parlaments angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Für die tatsächliche Umsetzung ist jedoch zudem die endgültige Auflösung der PKK/KCK erforderlich, wobei dieser Zustand durch einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates (MGK) im Amtsblatt bekannt gegeben werden muss.

Für die Umsetzung der Regelung wird erwartet, dass der Prozess der Waffenabgabe und Auflösung durch offizielle Mechanismen bestätigt wird.

DIE LAUFZEIT WIRD AUF 6 MONATE BEGRENZT SEIN

Den in der Presse verbreiteten Informationen zufolge wird nach der Waffenabgabe der Organisationsmitglieder ein „Bestätigungs- und Identifizierungsmechanismus“ aktiviert. Es ist vorgesehen, dass der Leiter des türkischen Geheimdienstes MİT, İbrahim Kalın, dem Nationalen Sicherheitsrat einen Bericht vorlegt und der MGK den Prozess der Waffenabgabe bestätigt.

Nach dieser Phase beginnt die Umsetzungsfrist mit einem Präsidialdekret, das mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlicht wird. Es wird angegeben, dass der Prozess auf 6 Monate begrenzt sein wird und nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfungen in der ersten Phase die Rückkehr von jeweils 100 Personen aus dem Nordirak und Europa geplant ist. Die Einreisen sollen in Gruppen von zwei oder drei Personen erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rückkehr in der ersten Phase in begrenzten Gruppen erfolgen wird.

WER WIRD VOM ANWENDUNGSBEREICH AUSGESCHLOSSEN?

Im Entwurf wird festgehalten, dass Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit vorsätzlichen Tötungsdelikten, die im Rahmen von Organisationsaktivitäten begangen wurden, sowie Straftaten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und eine lebenslange oder erschwerte lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen, vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Aus diesem Grund wird angegeben, dass etwa 814 Personen, die sich derzeit in Haft befinden, nicht von der Regelung profitieren können.

Zu denjenigen, die nicht von der Regelung profitieren können, gehören hochrangige Führungskräfte der Organisation, darunter Abdullah Öcalan sowie Murat Karayılan, Cemil Bayık, Duran Kalkan, Sabri Ok und Bese Hozat. Die Zahl der Personen in dieser Gruppe wird auf etwa 200 geschätzt.

Es wird mitgeteilt, dass der Prozess von den Institutionen entsprechend den Entwicklungen vor Ort überwacht wird.

Zur Koordinierung der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bewertungs- und Koordinierungsausschusses unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten geplant. Dem Ausschuss sollen der Generalsekretär des Präsidialamtes, der MİT-Leiter sowie die Minister für Justiz, Inneres, Nationale Verteidigung, Familie und Arbeit angehören. Innerhalb des Parlaments wird zudem eine Kommission zur Überwachung des Prozesses gebildet.

Berichten der Zeitung Türkiye Gazetesi zufolge hat Präsident Erdoğan bei der Sitzung des MKYK der AK-Partei die Parteiorganisation angewiesen, den Prozess der Öffentlichkeit korrekt zu vermitteln und keinen Raum für Desinformation zu lassen. Es wurde berichtet, dass die Organisationen der AK-Partei ab September mit den festgelegten Namen vor Ort aktiv werden und den Bürgern den Prozess erläutern werden.