MHP-Politiker Feti Yıldız betont Bedeutung von Artikel 66 der Verfassung
Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız erklärte, dass der Begriff „Türkisch“ in Artikel 66 der Verfassung keine ethnische, sondern eine rechtliche Qualität habe, und betonte: „Die Verfassung definiert nicht die Staatsbürgerschaft, sondern die Nation auf der Grundlage der Staatsbürgerschaft.“
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Der stellvertretende Vorsitzende der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), Feti Yıldız, äußerte sich zu Artikel 66 der Verfassung, der die Überschrift „Türkische Staatsbürgerschaft“ trägt.
In einer Erklärung über seinen Social-Media-Account betonte Yıldız, dass der Begriff „Türkisch“ in der Verfassung keine ethnische oder kulturelle, sondern eine rechtliche und politische Bedeutung habe. Er erklärte, dass dieser Begriff die Bürger der Republik Türkei auf einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage definiere.
„ARTIKEL 66 IST KEINE DEFINITION DER STAATSBÜRGERSCHAFT, SONDERN DER NATION“
Yıldız unterstrich, dass Artikel 66 der Verfassung nicht die Staatsbürgerschaft definiere, sondern die Nation auf der Basis der Staatsbürgerschaft.
Yıldız wies darauf hin, dass die Wurzeln dieses Ansatzes in der Verfassung von 1924 lägen und erinnerte daran, dass die Ideen von Ziya Gökalp in jener Zeit eine verfassungsrechtliche Entsprechung gefunden hätten.
„Dieses Verständnis, das die Nation als eine durch das Band der Staatsbürgerschaft entstandene politische und rechtliche Einheit definiert, lehnt ethnische, religiöse oder konfessionelle Identitäten nicht ab“, hieß es in der Erklärung.
„STAATEN KÖNNEN IDENTITÄTEN NICHT IGNORIEREN“
Yıldız betonte, dass Staaten nicht die Macht hätten, einer Identität Existenz zu verleihen oder sie zu leugnen.
Er erklärte, dass die in manchen Kreisen geäußerten Behauptungen, „Kurden könnten alles sein, aber keine Kurden“ oder „jeder werde zwangsweise als Türke betrachtet“, auf einem Mangel an historischem Wissen beruhten.
Yıldız sagte: „Entgegen der landläufigen Meinung definiert Artikel 66 der Verfassung nicht die Staatsbürgerschaft, sondern eine Nation auf der Grundlage der Staatsbürgerschaft.“