Murat Çalık 3 Tage vor der IBB-Anhörung von Izmir nach Silivri verlegt

Der Bürgermeister von Beylikdüzü, Murat Çalık, wurde drei Tage vor der Anhörung im IBB-Prozess unter schwierigen gesundheitlichen Bedingungen von Izmir nach Silivri verlegt. Der CHP-Abgeordnete Murat Emir bezeichnete den Verlegungsprozess als „Verletzung des Rechts auf Leben“ und erklärte, dass auch andere Inhaftierte ähnlichen Schikanen ausgesetzt sein würden.

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Der Bürgermeister von Beylikdüzü, Murat Çalık, befand sich seit seiner Verhaftung im Rahmen der Operation gegen Ekrem İmamoğlu am 23. März 2025 in der geschlossenen Strafvollzugsanstalt Izmir in Haft. Drei Tage vor der IBB-Anhörung, am 6. März 2025, wurde Çalık jedoch über eine Strecke von etwa 600 Kilometern in die geschlossene Marmara-Strafvollzugsanstalt in Silivri verlegt.

Die Verlegung von Çalık erfolgte kurz vor der Anhörung im IBB-Prozess, die im Gefängnis Silivri in Istanbul stattfinden wird. Çalık trat die lange Reise in einem Gefangenentransportfahrzeug unter gesundheitlich belastenden Bedingungen an. Es wurde berichtet, dass die Fahrt etwa 6 Stunden dauerte und seine medizinische Behandlung sowie Untersuchungen während dieses Prozesses fortgesetzt wurden.

KRITIK VON CHP-FRAKTIONSVIZE MURAT EMİR: „VERLETZUNG DES RECHTS AUF LEBEN“

Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Murat Emir erklärte, dass die Verlegung von Murat Çalık von Izmir nach Silivri eine „Verletzung des Rechts auf Leben“ darstelle. Emir betonte, dass die Gesundheit des schwer erkrankten Çalık aufs Spiel gesetzt werde und sagte: „Die Zurücklegung einer Strecke von 618 Kilometern von Izmir aus ist eindeutig eine Verletzung des Rechts auf Leben.“

Emir wies zudem darauf hin, dass auch andere Inhaftierte, die nach Silivri verlegt wurden, ähnlichen körperlichen Schikanen ausgesetzt sein würden. Im Rahmen des Verfahrens wurde mitgeteilt, dass neben Çalık auch Metin Bal und Taner Çetin aus Izmir, İpek Elif Atayman aus Afyon, Barış Kılıç aus Eskişehir, Kağan Sürmegöz und Burak Arslan aus Bolu sowie Fatoş Pınar Türker aus Düzce mit Gefangenentransportfahrzeugen nach Silivri verlegt werden sollen.

PROTEST GEGEN „POLITIK DER VERBANNUNG UND SCHIKANE“

In einem Beitrag in den sozialen Medien erklärte Emir: „Anstatt der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, werden wir uns dieser Komplott-Mentalität nicht beugen, die selbst das Gerichtsverfahren in eine körperliche Bestrafung verwandelt.“ Emir sagte, dass der IBB-Komplott-Prozess, der am 9. März beginnt, nicht nur wegen der haltlosen Anschuldigungen, sondern auch wegen der praktizierten Politik der „Verbannung und Schikane“ in die Geschichte eingehen werde.

In der Erklärung von Emir wurden die Entfernungen der verlegten Personen nach ihren Provinzen wie folgt aufgelistet:

Izmir (618 km): Metin Bal, Taner Çetin

Afyon (577 km): İpek Elif Atayman

Eskişehir (447 km): Barış Kılıç

Bolu (396 km): Kağan Sürmegöz, Burak Arslan

Düzce (343 km): Fatoş Pınar Türker

Auch diejenigen, die aus näher gelegenen Provinzen verlegt werden, müssen lange Reisen in engen Fahrzeugen antreten:

Kocaeli (279 km): Fatih Keleş, Necati Özkan, Serdal Taşkın, Melih Geçek

Gebze (201 km): Fatoş Ayık

Tekirdağ (72 km): Tuncay Yılmaz, Nihat Sütlaş, Gökhan Köseoğlu, Fatih Özçelik

Çorlu (47 km): Murat Ongun, Hüseyin Köksal, Elçin Karaoğlu, Mehmet Pehlivan

GESUNDHEITSZUSTAND VON MURAT ÇALIK UND DER GEFÄNGNISPROZESS

Murat Çalık hatte in der Vergangenheit mit akuter myeloischer Leukämie und Mukoepidermoidkarzinom (Lymphom) zu kämpfen. Obwohl er sich nach der Behandlung erholt hatte, wird berichtet, dass er während der Haftzeit etwa 20 Kilogramm verloren hat. Çalık blieb bis zum 4. Juni 2025 in der geschlossenen Marmara-Strafvollzugsanstalt, bevor er in die F-Typ-Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt Nr. 2 in Izmir verlegt wurde.

Der Gesundheitszustand von Çalık im Gefängnis führte bei den durchgeführten Untersuchungen zu Befunden, die auf ein mögliches Wiederauftreten des Krebses hindeuteten. Das Kâtip-Çelebi-Krankenhaus berichtete in einer Bewertung vom 7. Juli 2025, dass diese Befunde den Verdacht auf ein Rezidiv des Krebses nahelegen und ein Verbleib von Çalık im Gefängnis nicht angemessen sei. Die Rechtsmedizinische Anstalt (Adli Tıp Kurumu) vertrat jedoch am 16. Juli 2025 die Auffassung, dass der Gesundheitszustand von Çalık kein Hindernis für den Verbleib im Gefängnis darstelle, woraufhin der Antrag auf Haftentlassung abgelehnt wurde.

Das Verfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 8. September 2025 fest, dass der Gesundheitszustand und die Haftbedingungen von Çalık kontinuierlich überwacht und bei Bedarf behandelt werden müssten. Der Antrag auf Haftentlassung von Çalık wurde jedoch vom Gericht abgelehnt.