Neue Debatte nach Entscheidung zur absoluten Nichtigkeit: Feti Yıldız kritisiert Kompetenzwirrwarr

Nach der Entscheidung zur „absoluten Nichtigkeit“ bezüglich des 38. ordentlichen Parteitags der CHP ist die Kompetenzdebatte zwischen Wahlbehörden und Zivilgerichten erneut entbrannt. Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız verwies auf den entsprechenden Artikel des Parteiengesetzes. Yıldız erklärte, dass das Kompetenzwirrwarr zwischen der Wahlgerichtsbarkeit und den Zivilgerichten nicht enden werde, solange die geltende Regelung nicht geändert werde.

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Die Debatten nach der Entscheidung zur „absoluten Nichtigkeit“ bezüglich des 38. ordentlichen Parteitags der CHP halten an. Während nach dem Urteil neue rechtliche Bewertungen zur Räumung der Parteizentrale und zum Zustellungsverfahren vorgenommen werden, sind die Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche von Wahlbehörden und Zivilgerichten erneut zum Gegenstand der Diskussion geworden.

Während insbesondere die Debatten darüber, welche Justizbehörde für Entscheidungen zu Parteitagen zuständig ist, Aufmerksamkeit erregen, kam auch von Seiten der MHP eine Stellungnahme zu diesem Thema.

FETİ YILDIZ BETONT DAS PARTEIENGESETZ

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız wies in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Account auf Artikel 121 des Parteiengesetzes hin.

Yıldız erklärte in seiner Stellungnahme, dass die Kompetenzstreitigkeiten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit politischen Parteien auf die geltende gesetzliche Regelung zurückzuführen seien.

„WIR KÖNNEN DAS KOMPETENZWIRRWARR NICHT BEENDEN“

Unter Hinweis auf die Regelung in Artikel 121/1 des Parteiengesetzes äußerte sich Yıldız wie folgt:

„Solange die Bestimmung, dass die nicht im Widerspruch zu diesem Gesetz stehenden Vorschriften des türkischen Zivilgesetzbuches, des Vereinsgesetzes und anderer auf Vereine angewandter Gesetze auch auf politische Parteien Anwendung finden, nicht aufgehoben wird, können wir das Kompetenzwirrwarr zwischen den Wahlbehörden (Wahlgerichtsbarkeit) und den Zivilgerichten nicht beenden.“

DEBATTEN DURCH PARTEITAGSURTEIL NEU ENTFLAMMT

Im Prozess, der nach der Entscheidung zur „absoluten Nichtigkeit“ bezüglich des 38. ordentlichen Parteitags der CHP begann, wurden die Diskussionen über das Wahlrecht erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Bewertungen darüber, welcher Justizbehörde die Kontrolle der Parteitagsbeschlüsse unterliegt und ob die Wahlbehörden oder die Zivilgerichte zuständig sind, standen im Zentrum der politischen und rechtlichen Debatten.