Neue Entwicklung im Fall Can Atalay: Einer im Urlaub, einer krankgeschrieben

Der Abgeordnete der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay, Can Atalay, für den das Verfassungsgericht (AYM) eine „Verletzung seiner Rechte“ festgestellt hat, befindet sich seit sechs Tagen in Haft. Das 13. Schwurgericht wird heute über die Entscheidung des AYM zu Atalay beraten. Es wurde bekannt, dass von den beiden Mitgliedern, die über Atalay entscheiden sollen, eines im Urlaub und das andere krankgeschrieben ist.

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Das Verfassungsgericht (AYM) hat eine „Verletzung der Rechte“ des Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay, Can Atalay, festgestellt, doch er wurde bisher nicht aus der Haft entlassen. Anwälte haben am Justizpalast in Çağlayan, Istanbul, eine Mahnwache für Gerechtigkeit begonnen. Das 13. Schwurgericht wird heute eine Anhörung abhalten. Im Anschluss daran wird über die Entscheidung des AYM beraten.

Obwohl eine Entscheidung über eine „Verletzung der Rechte“ im Fall Atalay vorliegt, befindet er sich seit sechs Tagen in Haft. 

EINER IM URLAUB, EINER KRANGESCHRIEBEN

Der Reporter von Halk TV, Fırat Fıstık, berichtete über den aktuellen Stand des Verfahrens in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Kanal. 

Fıstık erklärte in seinem Beitrag: „Es stellte sich heraus, dass von den zwei Mitgliedern des 13. Schwurgerichts eines im Urlaub und das andere krankgeschrieben ist. Eines dieser Mitglieder ist der ehemalige AKP-Abgeordnetenkandidat Murat Bircan. Der Gerichtsvorsitzende sagte, dass heute mit einem vorläufigen Mitglied beraten werde.“