Neue Entwicklung in der Diplom-Krise: Ein weiterer Einspruch von Ekrem İmamoğlu!

Der inhaftierte Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, hat gegen die Ablehnung seines Antrags auf einstweilige Verfügung zur Annullierung seines Diploms Einspruch eingelegt.

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Der im Silivri-Gefängnis inhaftierte Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, hat erneut Einspruch eingelegt, nachdem sein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Annullierung seines Hochschuldiploms abgelehnt worden war. Der Einspruch wurde mit der Begründung eingereicht, dass die Entscheidung des Gerichts "rechtswidrig" sei.

İMAMOĞLU HÄLT ENTSCHEIDUNG FÜR „RECHTSWIDRIG“

Wie HaberTürk berichtet, wiesen die Anwälte von İmamoğlu darauf hin, dass die Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf einstweilige Verfügung nicht vom zuständigen Hauptgremium, sondern von einem Bereitschaftsrichter und Bereitschaftsmitgliedern getroffen wurde. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtsverfolgung und den Grundsatz des gesetzlichen Richters. Die Anwälte bezeichneten diesen Umstand als „offensichtlich rechtswidrig“.

Die Anwälte von İmamoğlu erklärten in der Einspruchsschrift:

„Während der Antrag auf einstweilige Verfügung vom zuständigen Hauptgremium des Gerichts hätte entschieden werden müssen, ist es aus unerfindlichen Gründen dazu gekommen, dass das Gremium ausgetauscht, ein neues Gremium ernannt und darüber hinaus durch die Beauftragung eines ‚Bereitschaftsvorsitzenden und Bereitschaftsmitgliedern‘ unser Antrag auf einstweilige Verfügung mit einem Satz abgelehnt wurde, der keinerlei Begründung enthält und lediglich eine Wiederholung der gesetzlichen Bestimmungen darstellt. Dies ist offensichtlich rechtswidrig und verletzt den Grundsatz des gesetzlichen Richters sowie das Recht unseres Mandanten auf Rechtsverfolgung und das Recht auf eine begründete Entscheidung.“

Die Anwälte argumentierten, dass die unbegründete Ablehnung der Entscheidung den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des gesetzlichen Richters verletze und die Freiheit von İmamoğlu, seine Rechte einzufordern, einschränke.