Neuer Beitrag von Yılmaz Tunç: 'Es mangelt an Informationen'
Justizminister Yılmaz Tunç erklärte, dass die Strafe, die Selçuk Tengioğlu, der Özgür Özel angriff, im Jahr 2004 erhielt, gemäß der alten Gesetzgebung vollstreckt wurde. Tunç betonte, dass er bei einer heutigen Tat mindestens 36 Jahre im Gefängnis verbringen müsste.
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Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich zu der Person namens Selçuk Tengioğlu, die einen tätlichen Angriff auf den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel verübt hat.
Die Erklärung von Minister Tunç lautet wie folgt:
"Bezüglich des tätlichen Angriffs auf den CHP-Vorsitzenden Herrn Özgür Özel wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul umgehend ein gerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und der tatverdächtige Angreifer festgenommen. Die Ermittlungen werden sorgfältig und umfassend fortgeführt. Es wurde festgestellt, dass die betreffende Person im Jahr 2004 vom 1. Schwurgericht in İskenderun wegen vorsätzlicher Tötung von zwei Kindern und vorsätzlicher Körperverletzung an zwei weiteren Kindern zu zweimal lebenslanger Haft sowie befristeten Freiheitsstrafen verurteilt wurde.
Im Rahmen der zum Zeitpunkt der Tat geltenden Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 765 und des Strafvollzugsgesetzes Nr. 647 wurde die betreffende Person nach 16 Jahren Haft im Jahr 2020 auf Bewährung entlassen. Mit den tiefgreifenden Reformen während der Regierungszeit der AK-Partei im Jahr 2005 wurden das türkische Strafgesetzbuch und das Strafvollzugsgesetz grundlegend geändert; sowohl die für Straftaten vorgesehenen Strafen wurden verschärft als auch die Vollstreckungszeiten verlängert. Da der Angreifer die Tat jedoch vor diesen Änderungen begangen hat, wurde er gemäß der alten Gesetzgebung aus dem Gefängnis entlassen.
Nach heutiger Rechtslage wäre es bei Begehung derselben Straftat offensichtlich, dass er bei einer Verurteilung zu mehrfacher erschwerter lebenslanger Haft und befristeten Freiheitsstrafen gemäß Artikel 107/3-a des Strafvollzugsgesetzes mindestens 36 Jahre in einer Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt verbringen müsste. Daher spiegeln die in einigen Kreisen der Öffentlichkeit verbreiteten Einschätzungen, er habe 'lebenslänglich erhalten und wurde freigelassen', nicht die Wahrheit wider; sie beruhen auf einem Mangel an Informationen über den rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Prozess."