Noch eine 'Can Atalay'-Entscheidung des Verfassungsgerichts! Sein Abgeordnetenmandat war im Parlament aberkannt worden

Das Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass in Bezug auf den Antrag der CHP, die Aberkennung des Abgeordnetenmandats des im Gezi-Park-Prozess inhaftierten Can Atalay für nichtig zu erklären, sowie in Bezug auf einen neuen Antrag von Atalays Anwälten keine Entscheidung erforderlich sei.

12punto

Das höchste Gericht erörterte in seiner heutigen Plenarsitzung den Antrag der CHP, "die Verlesung des Schreibens der 3. Strafkammer des Kassationshofs im Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) sowie die Aberkennung des Abgeordnetenmandats von Atalay für nichtig zu erklären und die daraus resultierende faktische Änderung der Geschäftsordnung aufzuheben", sowie einen neuen Antrag der Anwälte von Atalay.

Nach vorliegenden Informationen hat das Plenum des Verfassungsgerichts in beiden Fällen entschieden, dass keine Entscheidung erforderlich sei.

Es wurde bekannt, dass das höchste Gericht seine Entscheidung mit Stimmenmehrheit getroffen hat. Die Begründung der Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Das Abgeordnetenmandat von Can Atalay, der für die TİP als Abgeordneter für Hatay gewählt worden war, wurde am 30. Januar im Plenum der TBMM aberkannt.