Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş beruft das Parlament für den 16. August zu einer Sondersitzung ein
Der Präsident der Großen Nationalversammlung der Türkei, Numan Kurtulmuş, hat die Generalversammlung für Freitag, den 16. August, zu einer Sondersitzung einberufen, nachdem eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten dies mit ihrer Unterschrift gefordert hatte.
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Der Präsident der Großen Nationalversammlung der Türkei, Numan Kurtulmuş, hat die Generalversammlung für Freitag, den 16. August 2024, um 14:00 Uhr zu einer Sondersitzung einberufen, nachdem eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten eine entsprechende Forderung im Fall Can Atalay unterzeichnet hatte.
Vertreter der CHP, der Gelecek Partisi, der DEM, der Demokrat Partisi und der EMEP hatten zuvor im Parlament eine Erklärung abgegeben und durch das Sammeln von Unterschriften eine Sondersitzung des Parlaments beantragt.
Es wurde bekannt, dass für die Einberufung 120 Unterschriften erforderlich waren und die Opposition diese Anzahl erreicht hat.
Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş berief die Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei gemäß Artikel 93 der Verfassung und Artikel 7 der Geschäftsordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei für Freitag, den 16. August 2024, um 14:00 Uhr ein.
Ob die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Generalversammlung verlesen wird, bleibt weiterhin Gegenstand der Debatte.
DIE ENTSCHEIDUNG DES VERFASSUNGSGERICHTS ZU CAN ATALAY
Die Begründung des Verfassungsgerichts zur Entscheidung über den Entzug des Abgeordnetenstatus des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, durch das Verlesen des Urteils der 3. Strafkammer des Kassationshofs in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei, war im Amtsblatt veröffentlicht worden.
In der Entscheidung wurde erklärt, dass durch das Verlesen des Schreibens der 3. Strafkammer des Kassationshofs, das keine rechtskräftige Verurteilung im Fall Can Atalay enthielt, in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei ein Verfahren eingeleitet wurde, das zum Verlust des Abgeordnetenstatus führte und somit eine faktische (de facto) Situation schuf. Es hieß: „Über diese faktische Situation kann das Verfassungsgericht keine Entscheidung treffen.“
Das Gericht entschied, dass „keine Entscheidung über den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Entzugs des Abgeordnetenstatus von Can Atalay sowie dessen Aufhebung gemäß Artikel 85 der Verfassung erforderlich ist“.