Presseerklärung des CHP-Abgeordneten Günaydın zur Entscheidung des Kassationshofs

Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın erklärte, dass die 3. Strafkammer des Kassationshofs mit ihrer Entscheidung im Fall Can Atalay das Verfassungsgericht quasi für staatsfeindlich erklärt habe.

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Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Günaydın bewertete auf einer Pressekonferenz im Parlament die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs, das Urteil des Verfassungsgerichts (AYM) zur Verletzung der Rechte von Can Atalay – dem als Angeklagten im Gezi-Park-Prozess gewählten Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) – nicht umzusetzen und stattdessen Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts zu erstatten.

''SIE ERKLÄREN DAS VERFASSUNGSGERICHT FÜR STAATSFEINDLICH''

Günaydın argumentierte, dass die Ereignisse ein Beispiel für die Instrumentalisierung des Rechts und die Politisierung der Justiz seien, und betonte, dass die Angelegenheit die "Dimension des Falls Can Atalay" längst überschritten habe. Günaydın äußerte sich wie folgt:

"Das Verfassungsgericht hat nicht nur deshalb eine Verletzung festgestellt, weil Can Atalay seine politischen Rechte nicht ausüben kann, sondern hat daneben auch auf das Problem eines fairen Verfahrens im Hinblick auf die persönliche Sicherheit hingewiesen und eine Verletzung der persönlichen Sicherheit festgestellt. Der Kassationshof, der dies nicht umsetzt, nimmt nicht nur eine Haltung gegenüber Can Atalay oder dem Gezi-Prozess ein, sondern erklärt das Verfassungsgericht quasi für staatsfeindlich. Es müssen umgehend Ermittlungen gegen die Mitglieder des Kassationshofs, die diese Entscheidung getroffen haben, über das Präsidium des Kassationshofs eingeleitet und die notwendigen Sanktionen verhängt werden."

Günaydın kündigte an, dass die Aktion der CHP-Abgeordneten, den Plenarsaal der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) nicht zu verlassen, ab heute beginnen und fortgesetzt werde.