Prozess gegen Ekrem İmamoğlu vertagt

Der Prozess gegen Ekrem İmamoğlu wegen des Vorwurfs der „Manipulation einer Ausschreibung“ während seiner Amtszeit als Bürgermeister von Beylikdüzü wurde auf den 8. Januar vertagt.

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Der Prozess gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, im Rahmen der Ermittlungen wegen „Manipulation einer Ausschreibung“ während seiner Zeit als Bürgermeister von Beylikdüzü wurde heute vor dem 10. Strafgericht erster Instanz in Büyükçekmece verhandelt.

Die Verhandlung wurde auf den 8. Januar vertagt.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Büyükçekmece erstellten Anklageschrift ist das Innenministerium als Anzeigenerstatter aufgeführt, während Ekrem İmamoğlu sowie Cem Ülken, Fidan Gül, Hasan Çetin, Hilal Çuhadar, Mehmet Hepgül und Türkan Demirel Dişisağlam als Angeklagte genannt werden.

In der Anklageschrift wird dargelegt, dass İmamoğlu zum Zeitpunkt der Ausschreibung für die „Beschäftigung von Personal in Kulturzentren und Dienstleistungen für Kultur- und Kunstorganisationen“ am 29. Dezember 2015 Bürgermeister von Beylikdüzü war und die anderen Angeklagten als Direktoren und Mitarbeiter in der Gemeinde tätig waren.

In der Anklageschrift, in der davon ausgegangen wird, dass die Angeklagten bei der besagten, von der Stadtverwaltung Beylikdüzü durchgeführten Ausschreibung in Einheit von Gesinnung und Handeln gehandelt haben, heißt es:

„Es wurde festgestellt, dass die Angeklagten den Straftatbestand der ‚Manipulation einer Ausschreibung‘ begangen haben, indem sie zugunsten eines Bieterunternehmens, jedoch zum Schaden der Öffentlichkeit, Personen, die nicht über die Eignung oder Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausschreibung verfügten, die Teilnahme ermöglichten und angebotene Waren, obwohl diese nicht die in der Spezifikation genannten Eigenschaften aufwiesen, unter der Behauptung, sie besäßen diese, in die Bewertung einbezogen haben. Dadurch wurde die Stadtverwaltung Beylikdüzü, die den Status einer öffentlichen Einrichtung innehat, dazu veranlasst, 250.086 Lira zu viel zu zahlen, was letztlich zu einem öffentlichen Schaden in Höhe von 250.086 Lira führte.“

In der Anklageschrift wird für die Angeklagten İmamoğlu, Ülken, Gül, Çetin, Çuhadar, Hepgül und Dişisağlam wegen des Vorwurfs der „Manipulation einer Ausschreibung“ jeweils eine Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren gefordert.