Rahmen-Gesetz und Studentenamnestie stehen in der neuen Woche im türkischen Parlament auf der Agenda
Es wird erwartet, dass in dieser Woche im türkischen Parlament (TBMM) die Arbeiten am Rahmen-Gesetzentwurf abgeschlossen werden und der Entwurf, der auch eine Studentenamnestie beinhaltet, beraten wird.
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In der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) werden in dieser Woche der im Rahmen des zweiten Öffnungsprozesses, der als „Türkei ohne Terror“ bezeichnet wird, vorbereitete „Rahmen-Gesetzentwurf“ sowie die Regelung, die exmatrikulierten Studenten eine Rückkehr an die Universitäten ermöglicht, im Vordergrund stehen.
Es wird erwartet, dass die Gruppenkoordinatoren der im Ausschuss für Nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie vertretenen Parteien mit dem Parlamentspräsidenten Numan Kurtulmuş zusammentreffen, um dem Rahmen-Gesetzentwurf den letzten Schliff zu geben. Es ist zudem vorgesehen, dass die DEM-Partei ihre Kontakte zu anderen politischen Parteien im Rahmen dieses Prozesses fortsetzt.
Nach der Einbringung des Entwurfs in das Parlament ist geplant, diesen zunächst im Justizausschuss zu behandeln und anschließend auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
REGELUNG ZUR STUDENTENAMNESTIE WIRD BERATEN
Im Plenum wird in dieser Woche zudem mit den Beratungen zum Gesetzentwurf über Änderungen des Hochschulgesetzes und einiger anderer Gesetze begonnen. Der Entwurf enthält auch eine „Studentenamnestie“-Regelung, die exmatrikulierten Studenten das Recht einräumt, ihr Studium wieder aufzunehmen.
Gemäß der Regelung können Studenten, die auf Bachelor-, Associate-, Bachelor-Ergänzungs- oder postgradualer Ebene exmatrikuliert wurden, innerhalb von 4 Monaten bei ihren ehemaligen Universitäten einen Antrag stellen, um ihr Studium fortzusetzen. Mit einem während der Ausschussphase angenommenen Antrag wurde zudem der Weg für Studenten geebnet, die bisher nicht von einer Amnestie profitiert haben und exmatrikuliert wurden, im akademischen Jahr 2026-2027 an ihre Universitäten zurückzukehren.
Studenten, die von der Polizei-Akademie, der Akademie der Gendarmerie und Küstenwache sowie von militärischen Bildungseinrichtungen der Nationalen Verteidigungsuniversität exmatrikuliert wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Der Gesetzentwurf enthält weitere Punkte zum Hochschulwesen. Mit der Erweiterung der akademischen Ethikbestimmungen werden auch akademische Mitarbeiter, die gegen Entgelt oder unentgeltlich Veröffentlichungen oder Arbeiten für Dritte erstellen oder bei solchen Handlungen vermitteln, in den Geltungsbereich von Sanktionen einbezogen.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass staatliche Universitäten im Ausland Campusse eröffnen können, mehrere Hochschuleinrichtungen gemeinsame Büros gründen können und Investitions- oder Partnerschaftsmodelle entwickelt werden können, um das produzierte Wissen und Erfindungen zu kommerzialisieren.
Eine Bestimmung, die es Dozenten an Universitäten in Anatolien ermöglicht, nach Erreichen des Rentenalters für weitere 2 Jahre auf Vertragsbasis ihre akademische Tätigkeit fortzusetzen, ist ebenfalls Teil des Entwurfs. Zudem ist geplant, Lehrkräfte, die an Hochschuleinrichtungen arbeiten sollen, in den Kreis der Personen aufzunehmen, für die eine Sicherheitsüberprüfung und Archivrecherche durchgeführt wird.