Reaktion von Ümit Özdağ auf AKP-DEM-Gespräche: 'Sie zielen darauf ab, den Staat des türkischen Volkes zu zerstören'
Der DEM-Partei-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters von Mardin, Ahmet Türk, hatte Berichte über Gespräche mit der AKP bestätigt. Der Vorsitzende der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, äußerte sich dazu in den sozialen Medien.
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Der DEM-Partei-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters von Mardin, Ahmet Türk, hatte in einer Rede zu aktuellen Themen auf die Behauptungen über Gespräche mit der AKP mit den Worten geantwortet: „Wir führen keine offiziellen Gespräche, aber wir sprechen mit Abgeordneten aus dem Parlament; sie äußern ebenfalls ihr Unbehagen über die Politik, die ihre Partei derzeit verfolgt. Aber es gibt keine offiziellen Gespräche mit Erdoğan.“
„SIE VERSUCHEN, DEN STAAT ZU ZERSTÖREN“
Der Vorsitzende der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, reagierte auf X auf die Worte von Ahmet Türk.
Özdağ erklärte Folgendes:
„Wir wissen, dass Sie es tun. Sie zielen darauf ab, den Staat des türkischen Volkes zu zerstören, indem Sie die ersten drei Artikel der Verfassung sowie Artikel 66 ändern.“
WAS STEHT IN DIESEN ARTIKELN DER VERFASSUNG?
Die von Özdağ in seinen Erklärungen genannten Artikel 1, 2, 3 und 66 der Verfassung lauten wie folgt:
Artikel 1 – Der türkische Staat ist eine Republik.
Artikel 2 – Die Republik Türkei ist ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat, der sich zu den Menschenrechten bekennt, dem Nationalismus Atatürks verbunden ist und auf den in der Präambel genannten Grundprinzipien beruht, im Geiste des gesellschaftlichen Friedens, der nationalen Solidarität und der Gerechtigkeit.
Artikel 3 – Der türkische Staat bildet mit seinem Staatsgebiet und seinem Volk ein unteilbares Ganzes. Seine Sprache ist Türkisch. Seine Flagge ist die weiße Flagge mit Halbmond und Stern, deren Form im Gesetz festgelegt ist. Seine Nationalhymne ist der „Unabhängigkeitsmarsch“ (İstiklal Marşı). Seine Hauptstadt ist Ankara.
Artikel 66 – Jeder, der durch das Band der Staatsbürgerschaft mit dem türkischen Staat verbunden ist, ist ein Türke. Das Kind eines türkischen Vaters oder einer türkischen Mutter ist ein Türke. (Aufgehobener zweiter Satz: 3.10.2001-4709/Art. 23)
Die Staatsbürgerschaft wird unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erworben und kann nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verloren gehen. Kein Türke darf die Staatsbürgerschaft verlieren, es sei denn, er begeht eine Handlung, die mit der Treue zum Vaterland unvereinbar ist. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft darf nicht ausgeschlossen werden.