RTÜK-Mitglied fordert Untersuchung der İmamoğlu-Berichterstattung bei TRT Haber
Das RTÜK-Mitglied Tuncay Keser hat das Oberste Gremium dazu aufgerufen, einen Bericht über die mehr als elfstündige Berichterstattung von TRT Haber zur Untersuchung gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) zu erstellen, da diese gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen habe.
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Tuncay Keser, Mitglied des Obersten Rundfunk- und Fernsehrates (RTÜK), hat offiziell beantragt, die Berichterstattung von TRT Haber im Rahmen der seit dem 20. März 2025 gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) laufenden Ermittlungen zu untersuchen.
In seinem Antrag erklärte Keser, dass TRT Haber Sendungen ausgestrahlt habe, die dem Status des Senders als öffentlich-rechtliche Anstalt schadeten. Keser betonte, dass grundlegende Prinzipien wie Unparteilichkeit, Achtung des Rechtsstaats und die Unschuldsvermutung in den Sendungen verletzt worden seien, und forderte, dass ein detaillierter Bewertungsbericht zu diesem Thema auf die Tagesordnung des Obersten Gremiums gesetzt werde.
''TRT-SENDEPRINZIPIEN VERLETZT''
In seinem Antragsschreiben hielt Keser fest, dass TRT insbesondere in der Berichterstattung nach der Festnahme des İBB-Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu am 20. März 2025 die rechtlichen Grenzen überschritten habe. Er gab an, dass TRT Haber am selben Tag unter dem Titel „İBB-Ermittlung“ in 78 verschiedenen Beiträgen insgesamt etwa 11 Stunden und 6 Minuten lang berichtet habe.
Es wurde darauf hingewiesen, dass in diesen Sendungen häufig verwendete Schlagzeilen wie „Wie wurde der Geldfluss verfolgt?“, „Haben sie ein Bestechungssystem in der İBB aufgebaut?“, „Bei den Verdächtigen wurden bündelweise Geldscheine gefunden“ und „Sie haben Geld an İmamoğlus Firmen überwiesen“ die Unschuldsvermutung verletzten.
''UNSCHULDSVERMUTUNG MISSACHTET''
Keser präsentierte Beispiele aus der TRT-Sendung „Satır Başı“ und merkte an, dass der Gast Hilmi Daşdemir mit Äußerungen wie „Diejenigen, die in mafiöse Strukturen verwickelt sind, werden ihre Strafe erhalten“ und „Wir wissen, dass sie als Bandenmitglieder sehr lange Jahre im Gefängnis sitzen müssen“ Personen eindeutig vorverurteilt habe, ohne dass der Moderator eingegriffen habe.
Es wurde zudem darauf aufmerksam gemacht, dass in der am selben Tag ausgestrahlten Sendung „Gece Bakışı“ Untertitel wie „Sie erlangten Immobilien durch Bestechung“ und „Sie wuschen Geld mit Scheinrechnungen“ verwendet wurden.
''GEHEIMHALTUNGSBESCHLUSS VERLETZT''
Keser betonte zudem, dass trotz eines bestehenden Geheimhaltungsbeschlusses für die laufenden Ermittlungen Bildmaterial aus der Ermittlungsakte wiederholt bei TRT Haber ausgestrahlt wurde. Er erklärte, dass dies sowohl rechtlich als auch ethisch nicht mit der Verantwortung eines öffentlich-rechtlichen Senders für Unparteilichkeit und Rechtskonformität vereinbar sei.
Keser warnte in seinem Schreiben:
„TRT, das durch Steuergelder der Bevölkerung finanziert wird, ist verpflichtet, Unparteilichkeit und die Achtung des Rechtsstaats zur Grundlage seiner Berichterstattung zu machen. Die im Gesetz Nr. 6112 festgelegten Sendeprinzipien wurden eindeutig verletzt. Der Charakter von TRT als öffentlich-rechtlicher Sender wurde beschädigt, und die Berichterstattung ist rechtlich nicht mehr haltbar.“
In dem Antrag wurde zudem daran erinnert, dass der RTÜK am 20. März Sanktionen gegen NOW TV, Halk TV, Tele1 und SÖZCÜ TV wegen ihrer Berichterstattung über denselben Ermittlungsprozess verhängt hatte, und betont, dass die Sendungen von TRT Haber nach denselben Prinzipien und Standards untersucht werden müssten.