Rücktrittsfrist für Kandidaturen bei Kommunalwahlen abgelaufen
Die Rücktrittsfrist für öffentliche Bedienstete, die bei den Kommunalwahlen kandidieren möchten, endete heute um 17.00 Uhr.
İHA
Die Rücktrittsfrist für öffentliche Bedienstete, die bei den Kommunalwahlen am 31. März kandidieren möchten, endete um 17.00 Uhr.
In der Entscheidung des Hohen Wahlrats (YSK), die am 27. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht wurde, war festgelegt worden, dass das Startdatum für die am Sonntag, den 31. März 2024, stattfindende Wahl der 1. Januar 2024 ist und dass diejenigen, die kandidieren möchten, ihr Amt bis zum 1. Dezember um 17.00 Uhr niederlegen müssen.
In diesem Rahmen mussten öffentliche Bedienstete, Angehörige der Justiz, Vorstandsmitglieder politischer Parteien auf Provinz- und Bezirksebene, Angehörige der Türkischen Streitkräfte (TSK) sowie Personen, die in Verwaltungs- und Aufsichtsräten von Berufsverbänden mit öffentlichem Charakter, Gewerkschaften, öffentlichen Banken, Dachverbänden und deren übergeordneten Organisationen sowie den Unternehmen oder Partnerschaften, an denen diese beteiligt sind, tätig sind, zurücktreten.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gilt für öffentliche Bedienstete die Einreichung des Rücktritts- oder Rentengesuchs bis zum angegebenen Datum als Ausscheiden aus dem Dienst.
WER NICHT ZURÜCKTRETEN MUSS
Nach den in den Vorjahren vom YSK getroffenen Entscheidungen gibt es für einige Personen keine Pflicht zum Ausscheiden aus dem Amt, um kandidieren zu können.
Demnach können stellvertretende Bürgermeister, die aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder ernannt wurden, kandidieren, ohne von diesen Ämtern zurückzutreten. Auch Abgeordnete, Bürgermeister, Mitglieder der Provinz- und Gemeinderäte sowie Dorfvorsteher (Muhtare) müssen nicht zurücktreten, um ihre Kandidatur einzureichen oder nominiert zu werden.
Sollten Abgeordnete, die kandidieren, zum Bürgermeister gewählt werden, müssen sie innerhalb von 15 Tagen nach der Wahl entscheiden, welches Amt sie ausüben wollen; andernfalls gilt das neu gewählte Amt als abgelehnt.