Harte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu IBB-Protesten! Bis zu 3 Jahre Haft für 139 Personen
Gegen 139 Personen, die bei Protesten nach den Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) festgenommen wurden, wurde eine Anklageschrift mit der Forderung nach bis zu 3 Jahren Haft wegen „Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen“ erstellt.
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Nach den Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) wurde eine Anklageschrift gegen 139 Personen, darunter 104 Inhaftierte, erstellt, die an den Demonstrationen in Saraçhane teilgenommen hatten. In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul verfassten Anklageschrift wird für die Verdächtigen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren wegen „Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen“ gefordert.
In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul wird dargelegt, dass sich die am 23. März versammelte Menge trotz des Hinweises der Sicherheitskräfte auf das vom Gouverneursamt Istanbul verhängte Verbot von Versammlungen, Märschen und Protesten im Zeitraum vom 19. bis 23. März nicht aufgelöst habe.
'TROTZ WARNUNGEN NICHT AUFGELÖST'
In der Anklageschrift, in der es heißt, dass gegen die Gruppe, die sich trotz der Warnungen der Sicherheitskräfte nicht auflöste, verhältnismäßig vorgegangen wurde, wird festgehalten, dass die Menge Laser auf die Sicherheitskräfte und deren Kameras richtete, um die Sicht zu behindern, und dass die Gruppe weiterhin auf dem Platz verharrte. In den darauffolgenden Stunden habe die Menge auf die Sicherheitskräfte, die versuchten, sie aufzuhalten, mit Steinen, Stöcken, Flaschen, brennbaren, entzündlichen Stoffen und harten Gegenständen reagiert.
'SIE GABEN AN, NICHT DURCH JEMANDEN ANGESTIFTET WORDEN ZU SEIN'
In der Anklageschrift wird berichtet, dass die Verdächtigen in ihren Aussagen bei der Polizei und vor Gericht angaben, sich nicht aufgrund des Drucks oder der Anstiftung durch Dritte versammelt zu haben, und die Vorwürfe zurückwiesen. In der Anklageschrift, in der die Verdächtigen als in Einheit von Meinung und Handeln handelnd bewertet werden, wird eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren wegen „Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen“ gefordert. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass gegen die Verdächtigen Ermittlungen wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Beleidigung des Präsidenten“ geführt werden.
Die Anklageschrift wurde vom 49. Strafgericht erster Instanz in Istanbul angenommen.