Strafanzeige gegen TRT, AA und RTÜK wegen Nichtberichterstattung über Maltepe-Kundgebung

Der ehemalige YARSAV-Vorsitzende Ömer Faruk Eminağaoğlu hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige wegen „Amtsmissbrauchs“ gegen die Verantwortlichen von TRT und AA, die nicht über die CHP-Kundgebung in Maltepe am 29. März berichteten, sowie gegen den RTÜK wegen Nichterfüllung seiner Aufsichtspflicht erstattet. Eminağaoğlu erklärte, das Recht der Öffentlichkeit auf Information sei behindert worden, und rief alle Bürger dazu auf, ebenfalls Strafanzeige zu erstatten.

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Der ehemalige YARSAV-Vorsitzende Ömer Faruk Eminağaoğlu hat Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von TRT und der Nachrichtenagentur Anadolu (AA), die nicht über die von der CHP am 29. März in Istanbul-Maltepe organisierte und von Millionen besuchte Kundgebung berichteten, sowie gegen den RTÜK wegen Nichterfüllung seiner Aufsichtspflicht erstattet. Eminağaoğlu argumentierte, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Information klar verletzt worden sei und die genannten Institutionen den Straftatbestand des „Amtsmissbrauchs“ erfüllt hätten.

In seiner bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingereichten Strafanzeige erklärte Eminağaoğlu: „An der von der CHP am 29. März 2025 in Istanbul-Maltepe organisierten Freiluftveranstaltung nahmen über 2 Millionen 200 Tausend Menschen teil. Auch wenn einige Medien diese Zahl wahrheitswidrig weit nach unten korrigierten, war die Veranstaltung sowohl aufgrund ihres Themas als auch ihres Inhalts von hohem Nachrichtenwert und fand sogar in der Weltpresse breite Beachtung. Das verfassungsmäßige Recht der Öffentlichkeit, die Wahrheit durch die Presseorgane in der Türkei und unvoreingenommen zu erfahren, darf nicht behindert werden.“ Eminağaoğlu gab an, dass die Verantwortlichen der Nachrichtenagentur Anadolu (AA), der Türkischen Radio- und Fernsehgesellschaft (TRT) sowie des Rundfunk- und Fernseh-Oberrates (RTÜK) den Straftatbestand des „Amtsmissbrauchs“ erfüllt hätten.

Eminağaoğlu führte in der Strafanzeige Folgendes aus:

„Die Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Anadolu (AA) gelten gemäß Gesetz Nr. 57 bei der Anwendung des Gesetzes Nr. 5237 als Beamte. Zu den publizistischen Grundsätzen der AA gehören unparteiische, objektive und faire Berichterstattung, die Orientierung an Sachlichkeit und Wahrheit sowie der Verzicht auf Berichterstattung, die von persönlichen Einstellungen, Interessen oder Zugehörigkeiten geprägt ist.

Die Türkische Radio- und Fernsehgesellschaft (TRT) ist gemäß Gesetz Nr. 2954 und dem Präsidialdekret Nr. 4 dazu verpflichtet, unparteiisch zu berichten und zudem über Aktivitäten politischer Parteien zu berichten, die einen Nachrichtenwert besitzen.

Die Aufgaben des Rundfunk- und Fernseh-Oberrates (RTÜK) sind im Gesetz Nr. 6112 über die Gründung und Rundfunkdienste von Radio- und Fernsehsendern geregelt. Demnach ist der RTÜK verpflichtet, die Gewährleistung der Meinungs- und Informationsfreiheit, Gerechtigkeit und Unparteilichkeit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit zu überwachen, einseitige Berichterstattung gegenüber politischen Parteien und demokratischen Gruppen zu verhindern sowie bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Während AA und TRT als Gebot des Rechts der Öffentlichkeit auf Information über die Nachrichten und Bilder der Freiluftveranstaltung hätten berichten müssen, haben die Verantwortlichen dieser Institutionen den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs begangen, indem sie keine Berichte und Sendungen zu diesem Thema veröffentlichten. Der RTÜK, der für die Prüfung und Überwachung der Sendungen der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Rundfunkanstalten zuständig ist, ist seiner Aufgabe in dieser Hinsicht nicht nachgekommen und hat gegen die Rundfunkanstalten, die die erforderliche Berichterstattung unterließen, keine Sanktionen verhängt.“


‘ERSTATTEN SIE STRAFANZEIGE’

Gegenüber BirGün sagte Eminağaoğlu: „Ich lade jeden dazu ein, gegen diese Institutionen Strafanzeige zu erstatten.“