Strafanzeige von CHP-Abgeordnetem Yavuzyılmaz gegen Binali Yıldırım: 42 Fahrzeuge im Wahlkampf genutzt
Der CHP-Abgeordnete Deniz Yavuzyılmaz hat bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige wegen 42 Fahrzeugen erstattet, die dem AKP-Kandidaten Binali Yıldırım vor den Kommunalwahlen 2019 in Istanbul zur Verfügung gestellt worden waren. Es wird behauptet, dass auch die HGS- und OGS-Mautgebühren der Fahrzeuge aus dem Budget der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) beglichen wurden.
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Der stellvertretende CHP-Vorsitzende und Abgeordnete für Zonguldak, Deniz Yavuzyılmaz, erklärte, dass während der Zeit, in der die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) unter AKP-Führung stand, 42 städtische Fahrzeuge für den Wahlkampf des AKP-Kandidaten für Istanbul, Binali Yıldırım, bei den Kommunalwahlen 2019 zweckentfremdet wurden.
Yavuzyılmaz gab bekannt, dass er die Vorwürfe, die er vor einer Woche auf seinem Social-Media-Konto X mit den Worten „Dies ist eine Anzeige“ geteilt hatte, nun in eine offizielle Strafanzeige bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft umgewandelt hat.
KENNZEICHEN UND FAHRZEUGLISTE DER ANZEIGE BEIGEFÜGT
Der CHP-Abgeordnete Yavuzyılmaz erstattete gemeinsam mit seinem Anwalt Bülent Yücetürk Strafanzeige wegen „Amtsmissbrauchs“ gegen die damals bei der İBB beschäftigten Beamten, die Verantwortlichen der AKP-Provinzorganisation Istanbul sowie gegen Binali Yıldırım. Der Anzeige wurden die Kennzeichen und Fahrzeugtypen der angeblich zweckentfremdeten Fahrzeuge einzeln beigefügt.
Yavuzyılmaz forderte die Staatsanwaltschaft zum Handeln auf und sagte: „Nun, dann leiten Sie die Ermittlungen ein, damit wir es sehen!“
NICHT NUR FAHRZEUGE, AUCH MAUTGEBÜHREN AUS DER STADTVERWALTUNG
In der Strafanzeige wurde nicht nur die Bereitstellung der Fahrzeuge angeführt, sondern auch behauptet, dass die während des Wahlkampfs 2019 für Autobahngebühren anfallenden HGS- und OGS-Kosten ebenfalls aus dem Budget der İBB gedeckt wurden. Es wurde betont, dass dies die Verwendung öffentlicher Mittel für persönliche Wahlkampagnen darstelle.
VORWURF DES „AMTSMISSBRAUCHS“ UND DES „VERSTOSSES GEGEN DAS PARTEIENGESETZ“
In der Eingabe wurde dargelegt, dass die genannten Vorgänge gegen Artikel 66 des Parteiengesetzes Nr. 2820 sowie gegen Artikel 257/1 des türkischen Strafgesetzbuches verstoßen, und die Eröffnung eines öffentlichen Verfahrens gegen die verantwortlichen Personen gefordert.
Yavuzyılmaz hatte bereits zuvor erklärt, dass 59 Fahrzeuge der AKP-Provinzorganisation Istanbul zur Verfügung gestellt worden seien.