Strafanzeige von Ümit Özdağ wegen Schildern in Diyarbakır: Er erinnert an Artikel 3 der Verfassung
Der Vorsitzende der Zafer Partisi, Ümit Özdağ, hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara wegen der türkisch-kurdischen Schilder in Diyarbakır Anzeige erstattet.
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Der Vorsitzende der Zafer Partisi, Ümit Özdağ, hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige wegen der Anbringung von türkisch- und kurdischsprachigen Straßen-, Weg- und Hinweisschildern in Diyarbakır erstattet.
Özdağ, der vor dem Justizgebäude in Ankara erschien, erklärte, dass sich die Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Diyarbakır sowie gegen die Bürgermeister und Verantwortlichen der betroffenen Bezirksverwaltungen richte.
In einer Erklärung vor dem Justizgebäude verwies Özdağ auf Artikel 3 der Verfassung und argumentierte, dass die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zwingend auf Türkisch erfolgen müsse. Özdağ sagte: „Artikel 3 unserer Verfassung besagt ganz klar, dass die Türkei mit ihrem Staatsgebiet und ihrer Nation eine unteilbare Einheit bildet und ihre Sprache Türkisch ist. Es ist eine Notwendigkeit, dass öffentliche Dienstleistungen auf Türkisch erbracht werden.“
ERINNERUNG AN DAS DANIŞTAY-URTEIL
Özdağ erinnerte an das Urteil des 8. Senats des Staatsrats (Danıştay) vom 22. Mai 2007 bezüglich der Gemeinde Sur und erklärte, dass die Justiz in Bezug auf die zweisprachige Praxis tätig werden müsse.
Özdağ äußerte sich wie folgt: „Während dieses Urteil nach wie vor gültig ist, sehen wir nun, dass in der gesamten Türkei und in Südostanatolien versucht wird, solche Schilder in den Vordergrund zu rücken. Wir fordern die Justiz auf, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Deshalb haben wir diese Strafanzeige erstattet.“
Auf die Frage eines Journalisten nach seinen Erwartungen an die Justiz antwortete Özdağ: „Wir erwarten die Anwendung der Gesetze. Wir erwarten die Umsetzung der zwingenden Bestimmungen der Verfassung sowie des diesbezüglichen Urteils des Staatsrats.“
Özdağ bezeichnete die aktuelle Situation als „rechtswidrig“ und argumentierte, dass die Justiz aus diesem Grund einschreiten müsse.