Streit um Nacktdurchsuchungen zwischen Özlem Zengin und Gergerlioğlu: Schadensersatzklage eingereicht
Nach den Debatten über Nacktdurchsuchungen im türkischen Parlament hat die AKP-Fraktionsvorsitzende Özlem Zengin wegen Beleidigung eine Schadensersatzklage gegen den DEM-Parteien-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu eingereicht.
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Die Spannungen in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) bezüglich der Praxis von Nacktdurchsuchungen haben zwischen der AKP-Fraktionsvorsitzenden Özlem Zengin und dem DEM-Parteien-Abgeordneten für Kocaeli, Ömer Faruk Gergerlioğlu, eine juristische Dimension erreicht. Gergerlioğlu hatte die Nacktdurchsuchungen im Parlament scharf kritisiert und als menschenrechtswidrig bezeichnet. Zengin hatte daraufhin auf seine Kritik mit dem Vorwurf reagiert, er sei ein „Perverser“.
Wie Mustafa Balcı von der Zeitung Sözcü berichtet, hat Gergerlioğlu aufgrund der Beleidigung durch Zengin eine Schadensersatzklage eingereicht, woraufhin Zengin mit einer Gegenklage aus ähnlichen Gründen reagierte und ebenfalls Schadensersatz forderte.
Zengin hatte zuvor die Praxis der Nacktdurchsuchungen in Gefängnissen und Polizeigewahrsam bestritten, räumte jedoch später ein, dass diese Praktiken tatsächlich stattfinden.
''ICH WERDE WEITERHIN DARÜBER SPRECHEN''
Gergerlioğlu äußerte sich nach der Klageerhebung durch Zengin über seinen Social-Media-Account und betonte, dass die Realität der Nacktdurchsuchungen niemals vertuscht werden könne. Gergerlioğlu erklärte entschlossen: „Ich werde weiterhin darüber sprechen, bis Recht und Wahrheit wie eine strahlende Sonne hervortreten!“