Thema Immunität im türkischen Parlament: 14 Akten für 12 Abgeordnete an den Ausschuss übermittelt
Das Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei hat die Immunitätsakten von 12 Abgeordneten, darunter auch CHP-Chef Özgür Özel, an den Gemischten Ausschuss weitergeleitet. Die Vorwürfe in den Akten und die Haltung der AKP sorgen für Aufmerksamkeit.
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In den vergangenen Tagen wurden insgesamt 14 Immunitätsakten, die gegen 12 Abgeordnete – darunter der Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei (CHP), Özgür Özel – vorbereitet wurden, an die Große Nationalversammlung der Türkei übermittelt. Diese Akten wurden zur Beratung im Gemischten Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt. Besonders auffällig ist, dass gegen Özgür Özel sowie den CHP-Abgeordneten aus Erzincan, Mustafa Sarıgül, jeweils zwei Akten vorliegen.
In den Akten wird im Zusammenhang mit Antalya behauptet, dass einige CHP-Funktionäre finanzielle Forderungen an Muhittin Böcek für dessen Kandidatur als Bürgermeister der Stadt Antalya gestellt hätten. Zudem wird in einer weiteren Akte im Rahmen der Aussagen von Özkan Yalım behauptet, dass der CHP-Vorsitzende Özgür Özel und Veli Ağbaba auf dem 38. Ordentlichen Parteitag der CHP den Willen der Delegierten beeinflusst und Unregelmäßigkeiten bei der Wahl zum Parteivorsitz begangen hätten.
AKP-HALTUNG: „PRINZIPIELLE ENTSCHEIDUNG“ IN KRAFT
Nach Informationen der Zeitung Türkiye haben die Verantwortlichen der Regierungspartei zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine allgemeine Haltung zu den Immunitätsakten eingenommen. Parteistrategen haben sich dafür ausgesprochen, keine Dossiers auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen, die nicht schwerwiegende Straftaten wie Mord, Terrorismus oder Sexualdelikte betreffen, die in der Gesellschaft auf große Empörung stoßen.
Quellen aus der AKP gaben an, dass bei Dossiers, die schwere Straftaten enthalten, welche für öffentliche Empörung sorgen, die Möglichkeit einer Aufhebung der Immunität bestehe. Im aktuellen Fall wurde jedoch erklärt, dass keine Maßnahmen bezüglich der in den Akten enthaltenen Vorwürfe geplant seien.