TİP reicht Antrag beim Verfassungsgericht für Can Atalay ein
Die Arbeiterpartei der Türkei (TİP) hat beim Verfassungsgericht (AYM) beantragt, die Aberkennung des Abgeordnetenmandats von Can Atalay, einem inhaftierten TİP-Abgeordneten und Verurteilten im Gezi-Prozess, für nichtig zu erklären, nachdem das Urteil des Kassationsgerichtshofs im Parlament verlesen worden war.
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Die Anwälte des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, und des TİP-Parteivorsitzenden Erkan Baş haben heute beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit und Aufhebung der Aberkennung von Atalays Abgeordnetenstatus eingereicht, da dieser Vorgang gegen Artikel 84 der Verfassung verstoße, der in der Plenarsitzung der Großen Nationalversammlung der Türkei verlesen wurde.