Umstrittenes Gesetz im türkischen Parlament verabschiedet! Olivenhaine für Profit geopfert
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurden die ersten 18 Artikel des Gesetzesentwurfs angenommen, der die Öffnung von Olivenhainen für Bergbauaktivitäten vorsieht. Mit dieser Regelung wurden neue Vorschriften für die Verlegung und Verpachtung von Olivenhainen eingeführt.
12punto
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurden die ersten 18 Artikel des Gesetzesentwurfs zur Öffnung von Olivenhainen für Bergbauaktivitäten gebilligt. Diese Regelung umfasst Änderungen, die in der Öffentlichkeit als „Super-Genehmigung“ bekannt sind und die Verlegung sowie Verpachtung von Olivenhainen beinhalten.
Durch einen Antrag der AKP wurde in Artikel 11 des Entwurfs eine Änderung vorgenommen: Im Falle einer Verlegung von Olivenhainen können Olivenhaine, die sich auf Grundstücken befinden, die von staatlichen Wirtschaftsunternehmen in den Provinzen verwaltet werden, in denen sich die Bergbaugebiete befinden, oder die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel als geeignet erachtet werden, für einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Prozent ihres Wertes verpachtet werden. Pächter, die nach Ablauf der Pachtdauer ihre Instandhaltungspflichten erfüllt haben, können die Laufzeit um jeweils zehn Jahre verlängern.
Dem Gesetzesentwurf zufolge kann das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen die Verlegung von Olivenbäumen und die Durchführung von Bergbauaktivitäten genehmigen, falls Bergbauaktivitäten zur Deckung des Strombedarfs auf als Olivenhaine registrierte Flächen treffen. In diesem Prozess soll das öffentliche Interesse gewahrt werden.
Für jedes Jahr, in dem Bergbauaktivitäten in Gebieten mit Olivenhainen durchgeführt werden, wird vom Lizenzinhaber eine zusätzliche Gebühr in Höhe der Betriebslizenzgebühr erhoben, um die Sanierung der Flächen zu finanzieren. Darüber hinaus können für neue Olivenplantagen benötigte staatliche Grundstücke an Antragsteller zum Marktwert für einen Zeitraum von 10 Jahren verpachtet werden.
Zur Bereitstellung der für Produktionsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien erforderlichen Grundstücke kann die Energiemarktaufsichtsbehörde bis Ende 2030 Entscheidungen zur beschleunigten Enteignung treffen. Bei Genehmigungs- und Pachtverfahren für diese Anlagen wird ein Rabatt von 85 Prozent gewährt, und die Laufzeit dieser Rabatte wird um 5 Jahre verlängert.
Die Generalversammlung der TBMM wurde geschlossen, um die nächste Sitzung heute um 14.00 Uhr abzuhalten.