Urteil im Prozess gegen Hüseyin Baş wegen 'Beleidigung des Präsidenten'

Im Prozess gegen den Vorsitzenden der BTP, Hüseyin Baş, wegen des Vorwurfs der 'Beleidigung des Präsidenten' wurden die Auflagen der richterlichen Kontrolle aufgehoben.

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Die erste Anhörung im Prozess gegen den Vorsitzenden der Bağımsız Türkiye Partisi (BTP), Hüseyin Baş, wegen des Vorwurfs der Beleidigung des Präsidenten fand vor dem 11. Strafgericht erster Instanz in Istanbul statt. Obwohl aufgrund der unzureichenden Kapazität des Gerichtssaals ein größerer Saal beantragt wurde, wurde diesem Antrag nicht stattgegeben, sodass einige Teilnehmer die Verhandlung von außerhalb verfolgen mussten.

In seiner Verteidigung erklärte Baş, dass Teile seiner Rede aus dem Zusammenhang gerissen worden seien: “Ein in den sozialen Medien geteilter kurzer Ausschnitt führte zu Missverständnissen. Es wurde der Eindruck erweckt, ich hätte den Präsidenten beleidigt. Wir wollten die Akte gemeinsam mit meinen Anwälten einsehen, hatten jedoch am ersten Tag keinen Zugriff darauf; am nächsten Tag wollten wir den Inhalt erfahren und unsere Aussage machen.”

GERICHTSBESCHLUSS UND VERTAGUNG DER VERHANDLUNG

Das Gericht beschloss, die gegen Hüseyin Baş verhängten Auflagen der richterlichen Kontrolle, wie die wöchentliche Meldepflicht und das Ausreiseverbot, aufzuheben. Als Begründung für die Entscheidung wurden die Vollständigkeit der Akte sowie die bereits erfolgte Verteidigung angeführt. Die Verhandlung wurde auf den 15. Januar 2026 vertagt.

HINTERGRUND DES VORFALLES

Gegen Hüseyin Baş war von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft aufgrund einer Rede, die er bei einer Parteiveranstaltung gehalten hatte, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nach seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft war Baş unter richterlicher Kontrolle an das Gericht verwiesen worden. In der Anklageschrift wird für Baş wegen 'fortgesetzter öffentlicher Beleidigung des Präsidenten' eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten bis zu acht Jahren und zwei Monaten gefordert.