Verfahren wegen Handy-Wurfs auf den Präsidenten: Angeklagter muss sich in zwei separaten Prozessen verantworten
Gegen den Textilarbeiter N.K., der bei der Eröffnung eines Krankenhauses in Bağcılar verhaftet wurde, weil er ein Plakat entrollt und ein Mobiltelefon in Richtung von Präsident Erdoğan geworfen hatte, wurden zwei separate Klagen wegen „tätlichen Angriffs“ und „Beleidigung“ eingereicht. Die Verhandlungen finden im Juli und September statt.
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Während der Rede von Präsident und AKP-Vorsitzendem Recep Tayyip Erdoğan bei der Eröffnung des Frauen- und Kinderkrankenhauses in Bağcılar am 19. April 2025 kam es zu einem unerwarteten Vorfall. Der 44-jährige Textilarbeiter N.K., der an der Zeremonie teilnahm, warf nach dem Entrollen eines Plakats sein Mobiltelefon in Richtung der Bühne, auf der sich Präsident Erdoğan befand. Nach dem Vorfall wurde N.K. festgenommen und nach der Vorführung vor Gericht in Untersuchungshaft genommen.
ANKLAGESCHRIFTEN WEGEN ZWEIER VERSCHIEDENER DELIKTE ERSTELLT
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat zwei separate Anklageschriften gegen N.K. wegen zweier unterschiedlicher Vorwürfe erstellt.
Die erste Anklageschrift wurde wegen des Vorwurfs des „tätlichen Angriffs auf den Präsidenten“ verfasst und vom 28. Schwurgericht Istanbul angenommen. Die erste Anhörung in diesem Verfahren findet am 23. September 2025 statt.
Die zweite Anklageschrift enthält den Vorwurf der „Beleidigung des Präsidenten“. Diese Akte wurde dem 44. Strafgericht erster Instanz in Bakırköy vorgelegt und angenommen. Die erste Anhörung im Beleidigungsprozess wird am 16. Juli 2025 stattfinden.
Das Delikt des „tätlichen Angriffs auf den Präsidenten“ zählt im türkischen Strafgesetzbuch zu den Taten, die eine schwere Strafe nach sich ziehen. Experten zufolge wurde das Werfen des Mobiltelefons in Richtung der Bühne durch N.K. als „tätlicher Angriff“ gewertet, da die Handlung das Ausmaß einer physischen Bedrohung erreicht habe.
Andererseits sieht das Delikt der „Beleidigung des Präsidenten“ eine Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren vor.