Verfassungsgericht beendet rechtliche Existenz von 2 politischen Parteien
Die Vatanseverler Partisi und die Ayyıldız Partisi haben durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts ihre rechtliche Existenz verloren.
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Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof hatte Klage auf Beendigung der rechtlichen Existenz der Vatanseverler Partisi eingereicht, da diese ihren ersten großen Parteitag nicht fristgerecht abgehalten und ihre obligatorischen Organe nicht gebildet hatte; bei der Ayyıldız Partisi wurde die Klage damit begründet, dass sie ihre letzten beiden großen Parteitage nicht fristgerecht durchgeführt hatte.
Das Verfassungsgericht entschied im Rahmen von Artikel 121 des Gesetzes über politische Parteien Nr. 2820 und Artikel 87 des türkischen Zivilgesetzbuches, dass beide Parteien als aufgelöst gelten und ihre rechtliche Existenz beendet ist. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde zudem verfügt, dass das gesamte Vermögen dieser Parteien, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, an das Finanzministerium übertragen wird.