Verfassungsgericht hat geprüft: Rechtliche Schritte gegen 3 politische Parteien eingeleitet
Die Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts (AYM) zur Finanzprüfung von 10 politischen Parteien wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei 3 Parteien wurde Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara erstattet.
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Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Finanzprüfung von 10 politischen Parteien wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
WELCHE PARTEIEN WURDEN GEPRÜFT?
Den Entscheidungen zufolge wurden die Finanzberichte der Ülkem Partisi, der Milli Mücadele Partisi und der Güç Birliği Partisi für das Jahr 2020, der Kürdistan Özgürlük Partisi, der Toplumcu Kurtuluş Partisi, der Devrim Hareketi Partisi, der Umut Partisi, der Türkiye Kürdistan Demokrat Partisi und der Emekçi Hareket Partisi für das Jahr 2021 sowie der Uyanış Partisi für das Jahr 2023 untersucht.
STRAFANZEIGE WEGEN MANGELHAFTER BELEGE
Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der Milli Mücadele Partisi und der Güç Birliği Partisi stellte das höchste Gericht fest, dass die Einnahmen und Ausgaben, die die Grundlage der Konten der Parteizentralen bilden, nicht belegt waren. Aus diesem Grund wurde beschlossen, Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Parteien bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zu erstatten.
EIGENE ENTSCHEIDUNG ZUR UYANIŞ PARTİSİ
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Uyanış Partisi stellte das AYM fest, dass die für die Prüfung angeforderten Informationen nicht wie verlangt vorgelegt wurden, die Buchführung und Belegordnung nicht rechenschaftspflichtig gestaltet war und Handlungen vorlagen, die die Prüfung behinderten. In diesem Zusammenhang wurde die Erstattung einer Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zur Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Verantwortlichen der Partei angeordnet.
KONTEN ANDERER PARTEIEN FÜR ORDNUNGSGEMÄSS BEFUNDEN
Die Jahresabschlüsse der anderen einer Finanzprüfung unterzogenen politischen Parteien für die jeweiligen Jahre wurden auf der Grundlage der vorliegenden Informationen und Dokumente als korrekt, ausgeglichen und im Einklang mit dem Gesetz über politische Parteien Nr. 2820 bewertet.