Verfassungsgericht stellte 'Rechtsverletzung' fest: Lokales Gericht vertagte sich ohne Beratung zum Fall Can Atalay!
Das Plenum des Verfassungsgerichts hat die Zusammenfassung seines Urteils zur individuellen Beschwerde von Can Atalay, dem als Abgeordneter der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) gewählten Angeklagten im Gezi-Park-Prozess, an das 13. Schwurgericht in Istanbul übermittelt. Das Gerichtskollegium löste sich jedoch auf, ohne über das Urteil zu beraten.
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Das Plenum des Verfassungsgerichts kam zu dem Schluss, dass bei der individuellen Beschwerde von Can Atalay, der zum Abgeordneten für Hatay gewählt wurde, das "Recht auf Wahl und politische Betätigung" sowie das "Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person" verletzt wurden.
Die Kurzfassung des Urteils des Plenums des Verfassungsgerichts wurde an das 13. Schwurgericht in Istanbul übermittelt, um die festgestellten Rechtsverletzungen zu beheben.
ENTSCHEIDUNG ÜBER SCHADENSERSATZ GETROFFEN
In der Kurzfassung des Urteils wurde festgehalten, dass eine Abschrift an das 13. Schwurgericht in Istanbul gesandt wurde, um "die Wiederaufnahme des Verfahrens des Beschwerdeführers, die Aussetzung der Vollstreckung des Strafurteils, seine Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt sowie die Anordnung der Verfahrenseinstellung im neu aufzunehmenden Prozess zu veranlassen".
Zudem wurde in der Kurzfassung des Verfassungsgerichts mitgeteilt, dass Atalay aufgrund der Rechtsverletzung eine immaterielle Entschädigung in Höhe von netto 50.000 Lira zugesprochen wurde.
GERICHTSKOLLEGIUM VERLIESS DAS GERICHT
Während Juristen eine Entscheidung zur Freilassung erwarteten und sich die Augen auf das lokale Gericht richteten, blieben die Erwartungen unerfüllt. Das Gerichtskollegium löste sich auf, ohne über das Urteil zu beraten.