Vergütung für Wahlhelfer steht fest
Die Höhe der Vergütung für Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen am 31. März 2024 wurde bekannt gegeben.
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Der Countdown für die Kommunalwahlen am 31. März 2024 hat begonnen. Millionen von Wählern werden in zwei Monaten an die Urnen gehen, um ihre Bürgermeister und Ortsvorsteher zu bestimmen.
Während die Vorbereitungen des Hohen Wahlrats (YSK) auf die Kommunalwahlen weitergehen, werden auch einige Bürger als Wahlhelfer im Einsatz sein.
Die Vergütung, die die Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen erhalten werden, stieß auf großes Interesse. Die Entschädigungen für Wahlhelfer werden auf Basis des Gehaltskoeffizienten für Beamte berechnet.
Demnach wird erwartet, dass die Wahlvorsteher 2.947 TL, die Wahlhelfer 2.088 TL, die Parteimitglieder 1.044 TL und die Gebäudeverantwortlichen 2.936 TL erhalten.
Der Unterschied von etwa 900 TL zwischen der Vergütung für den Wahlvorsteher und den Wahlhelfer fällt auf. Dieser Unterschied wird damit begründet, dass der Wahlvorsteher den Großteil der Verantwortung vom Beginn bis zum Ende des Wahlprozesses trägt.
Der Gebäudeverantwortliche erhält eine höhere Vergütung als andere Helfer, da er für die Bereitstellung der notwendigen Umgebung für die Arbeit des Wahlausschusses zuständig ist.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEWERBUNG ALS WAHLHELFER
Wer bei der Wahl als Wahlhelfer tätig werden möchte, sollte die Ankündigungen der Wahlausschüsse bezüglich der Bewerbungsvoraussetzungen verfolgen.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer gelten im Allgemeinen folgende Voraussetzungen:
- Staatsbürgerschaft der Republik Türkei,
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Keine Mitgliedschaft in einer politischen Partei,
- Keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat.
WIE WIRD MAN WAHLHELFER?
Um am Wahltag im Wahlausschuss tätig zu sein, muss man sich gemäß seinem Wohnsitz bei der zuständigen Wahlbehörde bewerben. Die Bewerbung als Wahlhelfer erfolgt gemäß den Ankündigungen der Wahlkreiskommissionen.
Die Bewerbungsphasen beginnen in der Regel einige Monate vor der Wahl. Es gibt zwei Arten von Wahlhelfern. Die erste Gruppe, die Mitglieder des Wahlausschusses, wird vom Hohen Wahlrat (YSK) aus dem Kreis der Staatsbeamten bestimmt.
Die zweite Gruppe sind die Wahlhelfer der Parteien. Bewerbungen für die Wahlhelfer der an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien werden beim YSK eingereicht.
Die Parteien melden die Personen, die sie als Wahlhelfer bestimmen, dem YSK. Hierfür muss ein Antragsformular ausgefüllt werden; dies erfolgt nicht online, sondern erfordert eine persönliche Einreichung beim YSK.