Vorschlag von Zorlu (İYİ Parti) zur 'vorübergehenden Schutzdauer': 'Auf ein Jahr begrenzen'

Der Abgeordnete der İYİ Parti für Ankara, Kürşad Zorlu, gab bekannt, dass er dem Parlamentspräsidium einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der vorsieht, die Dauer des vorübergehenden Schutzes für Ausländer auf ein Jahr zu begrenzen.

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Zorlu erklärte auf einer Pressekonferenz im Parlament, dass "die bedauerlichen Ereignisse in Kayseri und die unmittelbar darauf folgenden besorgniserregenden Entwicklungen in Syrien integrale Bestandteile desselben Problems" seien.

Zorlu äußerte sich positiv zur Bewertung des türkischen Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan bezüglich eines erneuten Treffens mit dem syrischen Präsidenten Baschar al-Assad und erinnerte daran, dass die İYİ Parti die erste politische Partei gewesen sei, die auf Führungsebene einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Zorlu betonte, dass alle politischen Parteien im türkischen Parlament zusammenkommen könnten, um dieses Problem zu lösen, das seine Nachhaltigkeit und seine gesellschaftliche Grundlage verloren habe.

An diesem Punkt erklärte Zorlu, dass es an der Zeit sei, das Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz zu ändern. Er wies darauf hin, dass in der Türkei für den vorübergehenden Schutz keine zeitliche Begrenzung bestehe, während die Richtlinie der Europäischen Union zum vorübergehenden Schutz eine Dauer von einem Jahr vorsehe, mit der Bestimmung, dass diese Frist in Zeiträumen von 6 Monaten verlängert werden könne, falls die Gründe für den vorübergehenden Schutz nicht entfallen seien.

Zorlu bewertete die Situation wie folgt: "Die Türkei, die weltweit die größte Zahl an Flüchtlingen beherbergt und diese Last auf sich genommen hat, sieht keine zeitliche Begrenzung vor, während diejenigen, die uns diese Last aufbürden, sich selbst durch eine maximale Begrenzung von 3 Jahren schützen."

VORSCHLAG ZUR UNTERBRINGUNG VON PERSONEN MIT SCHUTZSTATUS IN DER GRENZPROVINZ DER EINREISE

Zorlu erklärte, er habe dem Parlamentspräsidium einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz vorgelegt und führte aus, dass der Entwurf folgende Vorschläge enthalte:

"Das türkische Parlament entscheidet darüber, ob Ausländern, die gezwungen waren, ihr Land zu verlassen, nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können und massenhaft an unsere Grenzen kommen oder diese überschreiten, um dringenden und vorübergehenden Schutz zu suchen, der Status des vorübergehenden Schutzes gewährt wird.

Die Dauer des vorübergehenden Schutzes beträgt 1 Jahr und kann um jeweils sechs Monate für maximal 2 weitere Jahre verlängert werden. Vor Ablauf der Frist kann der Status des vorübergehenden Schutzes für Personen, denen dieser gewährt wurde, aus Gründen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in Übereinstimmung mit internationalen Normen aufgehoben werden.

Im Falle des Ablaufs der Dauer des vorübergehenden Schutzes oder der Aufhebung des Status entscheidet das türkische Parlament über die Ansiedlung der Ausländer in ihrem Heimatland, an sicheren Orten in ihrem Land oder in sicheren Drittstaaten.

Personen, denen der Status des vorübergehenden Schutzes gewährt wurde, werden in der Grenzprovinz untergebracht, in der sie in die Türkei eingereist sind."

Auf die Frage nach seiner Einschätzung zu den Ereignissen im Norden Syriens merkte Zorlu an, dass die Türkei in der Region drei rechtmäßige Operationen durchgeführt habe, aber "da sich das Problem in Richtung einer Lösungslosigkeit entwickelt, einige Akteure vor Ort außer Kontrolle geraten seien".