Vorstoß des Justizministeriums beim EGMR: Neuer Schritt im Fall Selahattin Demirtaş!

Nur wenige Stunden vor Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das die Inhaftierung von Selahattin Demirtaş als „Verletzung der Menschenrechte“ wertete, wurde bekannt, dass Vertreter des Justizministeriums in die französische Stadt Straßburg gereist sind.

12punto

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte in seinem zweiten Urteil zur Inhaftierung des ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtaş, eine Menschenrechtsverletzung festgestellt und seine Freilassung angeordnet.

Das Gericht entschied, dass die Türkei gegen die Artikel 5 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, was in Ankara zu heftigen Diskussionen führte.

EINSPRUCHSFRIST ENDET AM 8. OKTOBER

Die Türkei hat das Recht, gegen das EGMR-Urteil Einspruch einzulegen. Da diese Frist am 8. Oktober abläuft, gab es Spekulationen darüber, dass Demirtaş nach diesem Datum freigelassen werden könnte.

Es wurde jedoch bekannt, dass das Justizministerium kurz vor Ablauf der Frist aktiv geworden ist.

MINISTERIUMSDELEGATION IN STRASSBURG

Nach Informationen von Hilal Köylü von Serbestiyet sind Vertreter des Justizministeriums im Rahmen der Vorbereitungen für einen Einspruch gegen das EGMR-Urteil in die französische Stadt Straßburg gereist.

Es wurde mitgeteilt, dass die Delegation dort sei, um im Namen der Türkei den Einspruchsantrag einzureichen und die Botschaft zu übermitteln, dass „die geeigneten Bedingungen für die Freilassung von Demirtaş nicht gegeben seien“.