Vorstoß von Regierungspartner zu den ersten 4 Artikeln: HÜDA PAR, bekannt für Nähe zur Hisbullah, nimmt erneut die Verfassung ins Visier
Zekeriya Yapıcıoğlu, Vorsitzender der HÜDA PAR, einem Bündnispartner der AKP, hat mit einer neuen umstrittenen Äußerung erneut den 4. Artikel der Verfassung ins Visier genommen, dessen Änderung nicht einmal vorgeschlagen werden darf. Yapıcıoğlu argumentierte, dass dieser Artikel den Willen künftiger Generationen „hypothekarisch belaste“.
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Zekeriya Yapıcıoğlu, Vorsitzender der HÜDA PAR, die für ihre Nähe zur Terrororganisation Hisbullah bekannt ist und als Bündnispartner der AKP fungiert, hat ihre umstrittene Haltung zum „vierten Artikel“ wiederholt. Yapıcıoğlu, der bereits zuvor mit der Aussage „Ich erkläre es, als würde ich es einem Dummkopf erklären. Ich sage es direkt in die Kamera: Wir sagen, der 4. Artikel der Verfassung sollte nicht existieren“ für Empörung gesorgt hatte, beharrt weiterhin auf seiner Position.
Gegenüber BBC Türkçe sagte Yapıcıoğlu: „Wenn Sie nun einen Artikel in die Verfassung aufnehmen, der besagt, dass dies oder jenes unantastbar ist, und ihn damit erstarren lassen, dann ist das eine Hypothek auf den Willen künftiger Generationen. Daran gibt es nichts zu deuteln.“
„WIR SIND KEINE ANHÄNGER EINER MONARCHIE“
„Nein, wir sind nicht gegen die Republik, wir sind keine Anhänger einer Monarchie. Wir sagen sogar Folgendes... In der Verfassung von 1924 gibt es einen Artikel, der besagt, dass die Staatsform die Republik ist und dies nicht geändert werden kann. Abgesehen davon gibt es keine unveränderlichen Artikel. Lassen Sie uns diesen bewahren, bitte sehr. Lassen Sie uns erneut einen Artikel einfügen und sagen: ‚Die Staatsform ist die Republik‘, und niemand soll das ändern.“
DER 4. ARTIKEL DER VERFASSUNG
Der von Yapıcıoğlu angegriffene Verfassungsartikel unterstreicht die Unveränderlichkeit der ersten drei Artikel, die die grundlegenden Merkmale der Republik Türkei festlegen. Diese Artikel lauten wie folgt:
1. Staatsform
ARTIKEL 1- Der türkische Staat ist eine Republik.
2. Merkmale der Republik
ARTIKEL 2- Die Republik Türkei ist ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat, der sich zu den Grundsätzen des Friedens in der Gesellschaft, der nationalen Solidarität und der Gerechtigkeit bekennt, die Menschenrechte achtet, dem Nationalismus Atatürks verbunden ist und auf den in der Präambel genannten Grundprinzipien beruht.
3. Integrität des Staates, Amtssprache, Flagge, Nationalhymne und Hauptstadt
ARTIKEL 3- Der türkische Staat bildet mit seinem Territorium und seinem Volk eine unteilbare Einheit. Seine Sprache ist Türkisch. Seine Flagge ist die rote Flagge mit weißem Halbmond und Stern, deren Form im Gesetz festgelegt ist. Seine Nationalhymne ist der „Unabhängigkeitsmarsch“ (İstiklal Marşı). Seine Hauptstadt ist Ankara.
4. Unveränderliche Bestimmungen
ARTIKEL 4- Die Bestimmung in Artikel 1 der Verfassung, dass die Staatsform die Republik ist, sowie die Merkmale der Republik in Artikel 2 und die Bestimmungen von Artikel 3 können nicht geändert werden und eine Änderung darf nicht einmal vorgeschlagen werden.