Wählerverzeichnisse werden heute ausgelegt: Frist für Einsprüche steht fest

Nach der Festlegung des Wahlkalenders für die Kommunalwahlen am Sonntag, den 31. März 2024, werden die Wählerverzeichnisse ab heute öffentlich ausgelegt. Bürger können bis Mittwoch, den 17. Januar, um 17.00 Uhr, wenn die Listen wieder abgenommen werden, Einspruch erheben.

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Während die Türkei in die Wahlstimmung eintritt, werden die Wählerverzeichnisse in den Provinzen und Bezirken ausgelegt. Millionen von Wählern werden ihre Stimme abgeben, um Bürgermeister und Ortsvorsteher (Muhtare) zu wählen.

Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hatte die Anwendungsrichtlinien für die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse bei den Kommunalwahlen am 31. März festgelegt.

FRIST FÜR EINSPRÜCHE STEHT FEST

Demnach werden die Wählerverzeichnisse heute (4. Januar) um 08.00 Uhr bei den Ortsverwaltungen (Muhtarlıklarda) ausgelegt. Damit beginnt auch der Zeitraum für die Überprüfung der Daten und für Einsprüche durch die Wähler. Bis zum 17. Januar können die Wählerverzeichnisse aktualisiert werden.

Studierende, die an ihrem Studienort wählen möchten, sowie Personen, bei deren Identitäts- oder Adressdaten im Bereich der Ortsverwaltung Fehler oder Unvollständigkeiten vorliegen, können ihre Daten aktualisieren.

PERSONEN OHNE REGISTRIERUNG KÖNNEN SICH AN DIE MELDEBEHÖRDEN WENDEN

Auch Personen, die wahlberechtigt sind, deren Name aber nicht in den Listen erscheint, können einen Antrag stellen.

Diese Personen müssen eine Rechnung für eine Dienstleistung oder einen Mietvertrag vorlegen.

Wähler, die ihren Wohnsitz in einen anderen Bezirk verlegen möchten, können während des Auslegungszeitraums unter Vorlage von Strom-, Wasser-, Telefon- oder Erdgasrechnungen einen entsprechenden Antrag stellen.