Wann wird das inländische Wählerverzeichnis ausgelegt? Wann wird es wieder abgenommen?

Laut dem heute im Amtsblatt veröffentlichten Rundschreiben des Hohen Wahlrats (YSK) wurde bekannt gegeben, dass das Wählerverzeichnis am Donnerstag, den 4. Januar 2024, ausgelegt wird.

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31. März 2024 Wenige Tage vor den Kommunalwahlen wird das inländische Wählerverzeichnis gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Rundschreiben des Hohen Wahlrats (YSK) am 4. Januar ausgelegt.

WÄHLERVERZEICHNIS WIRD AM 17. JANUAR ABGENOMMEN

Das Rundschreiben des YSK, das die Verfahren und Grundsätze für die Aktualisierung des inländischen Wählerverzeichnisses festlegt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach werden die Aushanglisten für die Wahlbezirke im Rahmen des Wahlkalenders, der für die Kommunalwahlen am 31. März 2024 am 1. Januar 2024 beginnt, am Donnerstag, den 4. Januar 2024, um 08.00 Uhr ausgelegt und am Mittwoch, den 17. Januar 2024, um 17.00 Uhr wieder abgenommen. Die Generaldirektion für Wählerverzeichnisse wird vor dem 1. Januar 2024 elektronisch die Daten türkischer Staatsbürger abrufen, die zum Stichtag 1. Oktober ihren Wohnsitz bei der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gemeldet haben und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben werden.

Wähler, die aufgrund einer Adressschließung nicht im Adressregister erscheinen, werden mit ihren letzten gültigen Adressdaten aus der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in das Wählerverzeichnis eingetragen. Informationen zu Soldaten und Unteroffizieren, die am Wahltag unter Waffen stehen, werden von der Generaldirektion für Rekrutierung des Verteidigungsministeriums eingeholt; Informationen zu Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten, mit Ausnahme derer, die wegen fahrlässiger Delikte inhaftiert sind, werden vom Justizministerium bezogen und deren Registrierungen werden eingefroren. In Gebieten, die aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar als „Katastrophengebiete mit Auswirkungen auf das allgemeine Leben“ eingestuft wurden, wird der Vorsitz des Bezirkswahlausschusses über alle verfügbaren Medien bekannt geben, wo die Aushanglisten für die Wahlbezirke ausgehängt werden.

WIE LÄUFT DAS EINSPRUCHSVERFAHREN AB?

Wähler, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung bettlägerig sind, können von einem Angehörigen mit dem „Antragsformular für mobile Wahlurnen“, das auf der Internetseite „www.ysk.gov.tr“ verfügbar ist, beim Vorsitz des Bezirkswahlausschusses oder beim örtlichen Mukhtar (Dorf- oder Stadtteilvorsteher) zur Weiterleitung an den Bezirkswahlausschuss beantragt werden, um ihre Stimme in mobilen Wahlurnen abzugeben.

Wähler und politische Parteien können innerhalb der bekannt gegebenen Frist Einspruch gegen die Aushanglisten der Wahlbezirke erheben. Politische Parteien müssen dem örtlichen Bezirkswahlausschuss schriftlich, mit Siegel und Unterschrift, mitteilen, wer in ihrem Namen Einspruch erheben darf.

Der Vorsitzende des Bezirkswahlausschusses entscheidet über die Einsprüche gegen die Aushanglisten der Wahlbezirke endgültig bis spätestens Samstag, den 20. Januar 2024, um 17.00 Uhr, nachdem diese bei ihm eingegangen sind.

Um die notwendigen Registrierungs- und Korrekturmaßnahmen gemäß diesen Entscheidungen durchzuführen, werden Einsprüche politischer Parteien am 29. Januar 2024 vom Bezirkswahlausschuss, am 2. Februar 2024 vom Provinzwahlausschuss und am 5. Februar 2024 vom YSK endgültig entschieden, und das inländische Wählerverzeichnis wird am 7. Februar 2024 rechtskräftig.