Warnung der AKP an Abgeordnete wegen der Hadsch: Termine überschneiden sich
Die AKP-Fraktion, die eine lückenlose Teilnahme am Wahlprozess für das Amt des Parlamentspräsidenten fordert, hat ihre Abgeordneten aufgefordert, ihre Reisepläne zu verschieben, da diese mit der Abstimmung im Juni kollidieren.
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Während die Wahl des Parlamentspräsidenten in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) näher rückt, hat die AKP-Fraktionsführung die Abgeordneten, die sich auf die Hadsch vorbereiten, mit einem Hinweis auf den Wahlkalender gewarnt.
Da der Wahlprozess für das Parlamentspräsidium gemäß der Geschäftsordnung nicht verschoben werden kann, wurden die Abgeordneten gebeten, ihre Hadsch-Pläne zu überdenken.
Die Amtszeit des Parlamentspräsidenten Numan Kurtulmuş endet am 3. Juni 2025. Der Wahlprozess zur Bestimmung des neuen Präsidenten beginnt am 28. Mai und wird am 3. Juni abgeschlossen sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die letzten Flüge nach Saudi-Arabien für die Hadsch am 2. Juni stattfinden und die Rückkehr erst nach dem Opferfest, also am 11. Juni, möglich ist.
Diese Überschneidung hat die Abgeordneten, die eine Hadsch-Reise geplant hatten, in eine schwierige Lage gebracht. Die AKP-Fraktionsführung forderte die Abgeordneten aufgrund des Prinzips der „absoluten Teilnahme“ an der Wahl des Parlamentspräsidenten dazu auf, ihre Pilgerreise auf die Zeit nach der Wahl zu verschieben.
OFFIZIELLE MITTEILUNG DER AKP
Wie der Autor von Gerçek Gündem, Ünsal Ergel, berichtet, forderte die AKP-Fraktionsführung die Abgeordneten in einer Nachricht an deren WhatsApp-Gruppe zu einer Planänderung auf, mit den Worten: „Die Wahl des Parlamentspräsidenten kann gemäß der Geschäftsordnung nicht verschoben werden. Eine aktive Teilnahme aller Mitglieder am Prozess ist zwingend erforderlich.“
WIE WIRD DER WAHLPROZESS ABLAUFEN?
Für die Wahl des Parlamentspräsidenten sind in den ersten beiden Wahlgängen 400 Stimmen (zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder) erforderlich. Sollte diese Mehrheit in den ersten beiden Runden nicht erreicht werden, ist im dritten Wahlgang eine absolute Mehrheit von 301 Stimmen erforderlich. Sollte auch dies nicht gelingen, treten im vierten Wahlgang die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird der neue Parlamentspräsident.