Werden der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) zahlreiche Immobilien entzogen?

Ein neuer, dem Parlament vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, die im Besitz der Stadtverwaltung Istanbul befindlichen Kulturgüter an die Zentralverwaltung zu übertragen.

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Der dem Parlament vorgelegte Gesetzesentwurf zur "Änderung des Stiftungsgesetzes und einiger anderer Gesetze" sieht vor, dass die Verwaltung und Kontrolle von über 100 Kulturgütern, die sich im Eigentum der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) befinden, an die Zentralverwaltung übertragen werden.

DIE VERWALTUNG DER KULTURGÜTER DER İBB WIRD SICH ÄNDERN

Dem Gesetzesentwurf zufolge soll die Verwaltung der Immobilien, die der İBB gehören und als Kulturgüter eingestuft sind, an die Zentralverwaltung übergehen. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, endet der Status dieser Immobilien als Eigentum der Stadtverwaltung Istanbul.

UNTER DEN IMMOBILIEN BEFINDEN SICH BEKANNTE ORTE

Zu den betroffenen Immobilien zählen bedeutende kulturelle Stätten, die zu den Wahrzeichen Istanbuls gehören.

Zu diesen Immobilien gehören unter anderem:

Müze Gazhane

Artİstanbul Feshane

Beşiktaş-Hafenbibliothek

Kadıköy-Hafenbibliothek

Beyoğlu-Kino

Basilika-Zisterne

REAKTION VON CHP-ABGEORDNETEM ZEYBEK AUF DEN GESETZESENTWURF

Der CHP-Abgeordnete Gökan Zeybek äußerte sich kritisch zu dem Gesetzesentwurf. Zeybek wies darauf hin, dass die Übertragung der Kulturgüter in Istanbul an die Zentralverwaltung die Entscheidungsbefugnisse der lokalen Verwaltungen schwächen würde, und brachte seinen Protest zum Ausdruck.