Yılmaz Tunç zur 11. Justizreform: Werden organisierte Verbrechen Teil des Pakets sein?
Justizminister Yılmaz Tunç erklärte, dass das 11. Justizreformpaket Bestimmungen zur Stärkung des gesellschaftlichen Friedens enthalte und Regelungen zum Schutz von Kindern vor Straftaten im Rahmen organisierter Aktivitäten umfasse. Er betonte zudem, dass die Regelung zur Covid-Freistellung keine Amnestie darstelle.
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Justizminister Yılmaz Tunç, der bei der Fraktionssitzung der AKP Fragen von Pressevertretern beantwortete, erklärte, dass das 11. Justizreformpaket je nach Lage des Parlaments und dem Ermessen der Abgeordneten verabschiedet werde. Tunç betonte, dass die im Paket enthaltenen Punkte darauf abzielten, die Sicherheit und den Frieden in der Gesellschaft zu erhöhen.
SCHUTZ VON KINDERN VOR ORGANISIERTEN AKTIVITÄTEN
Minister Tunç wies insbesondere auf die Regelungen im Paket hin, die den Schutz von Kindern vor Straftaten im Rahmen organisierter Aktivitäten betreffen. Tunç sagte: „Die neue Regelung enthält Bestimmungen zur Festigung des gesellschaftlichen Friedens. Es gibt eine wichtige Regelung zum Schutz von Kindern vor Straftaten, insbesondere im Hinblick auf die Verschärfung der Strafen bei organisierter Kriminalität. Die weiteren Punkte werden nach den Arbeiten des parlamentarischen Untersuchungsausschusses konkretisiert.“
COVID-19-FREISTELLUNG IST KEINE AMNESTIE
Tunç stellte klar, dass die Regelung zur Covid-19-Freistellung in der Öffentlichkeit falsch dargestellt werde, und betonte, dass es sich dabei nicht um eine Amnestie handele. Der Minister erläuterte das Ziel der Regelung wie folgt:
„Dies ist keine Amnestie. Das Ziel ist es, dass Personen, die zum gleichen Zeitpunkt eine Straftat begangen haben und sich in der gleichen Situation befinden, den gleichen Sanktionen unterliegen. Mit der Regelung aus dem Jahr 2020 wurde die Bewährungszeit unter Ausschluss bestimmter Straftaten von einem auf drei Jahre verlängert. Bis Juli 2023 wurde die Covid-Freistellung alle zwei Monate verlängert. Zum 31. Juli 2023 kehrten diejenigen Häftlinge, die sich im Freigang befanden und bei denen weniger als fünf Jahre ihrer Strafe verblieben waren, nicht in die Haftanstalt zurück. Diejenigen, die sich bereits im Gefängnis befanden, und diejenigen, deren Urteile rechtskräftig waren, profitierten von diesem Recht; diejenigen jedoch, die zum gleichen Zeitpunkt eine Straftat begangen hatten, deren Verfahren aber noch lief, konnten dies nicht. Daher wurde eine Regelung zur Gewährleistung der Gleichheit auf die Tagesordnung gesetzt.“
ORGANISIERTE VERBRECHEN NICHT IM PAKET ENTHALTEN
Minister Tunç wies zudem die Behauptungen zurück, dass organisierte Verbrechen Teil des Pakets sein würden. Tunç sagte: „Wir nehmen keine Änderungen an der Regelung vor, welche Straftaten einbezogen werden. In der vorherigen Regelung waren organisierte Verbrechen vom Geltungsbereich ausgenommen; das bleibt auch in diesem Paket so.“