Journalist Ali Çağatay nach erster Anhörung unter Ausreiseverbot freigelassen

Im Prozess gegen Ali Çağatay, der wegen eines Social-Media-Beitrags etwa 2,5 Monate in Untersuchungshaft saß, ordnete das Gericht die Freilassung an und vertagte die Verhandlung auf den 1. Oktober.

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Der Journalist Ali Çağatay, der wegen eines Social-Media-Beitrags über die Entführung des stellvertretenden Generaldirektors der İBB Kültür A.Ş., Erhan Karaal, inhaftiert worden war, erschien nach etwa 2,5 Monaten Untersuchungshaft erstmals vor Gericht.

In der Verhandlung vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Istanbul forderte die Staatsanwaltschaft die Bestrafung Çağatays und die Fortdauer der Untersuchungshaft. Das Gericht entschied jedoch unter Berücksichtigung seiner Aussage, der Tatsache, dass keine weiteren Beweise zu erheben sind, und der bereits verbüßten Haftzeit, Çağatay unter der Auflage eines Ausreiseverbots freizulassen.

In seiner Verteidigung während der Anhörung erklärte Çağatay, dass er mit seinem Beitrag nicht die gesamte Sicherheitsbehörde (Emniyet Teşkilatı) habe angreifen wollen. Çağatay sagte: „Im Gegenteil, ich habe gewissermaßen die Ehre der Sicherheitsbehörde geschützt.“

Er argumentierte, dass sich in der Akte keinerlei Informationen oder Dokumente befänden, die belegen würden, dass sein Beitrag falsch oder gefälscht sei. Zum Prozess seiner Inhaftierung äußerte er: „Als ich dem Justizpalast überstellt wurde, beantragte der Staatsanwalt meine Inhaftierung, ohne mich gesehen oder meine Aussage aufgenommen zu haben.“

Çağatays Anwältin Aslı Kazan erklärte, dass während der Ermittlungsphase keine Untersuchungen zum Inhalt des Beitrags durchgeführt worden seien und nicht nachgewiesen wurde, dass der Beitrag falsch oder irreführend sei.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft die Bestrafung Çağatays wegen „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ und „öffentlicher Herabwürdigung der Sicherheitsbehörde“. Nach der Entscheidung zur Freilassung vertagte das Gericht die Verhandlung auf den 1. Oktober.