Journalist Can Bursalı unter Auflagen auf freiem Fuß

Nach seiner Aussage in Istanbul im Rahmen einer Untersuchung wegen seiner Berichterstattung und Social-Media-Beiträge wurde Can Bursalı unter der Auflage freigelassen, sich dreimal wöchentlich bei der Polizei zu melden; zudem wurde ein Ausreiseverbot verhängt.

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Der Journalist Can Bursalı hat heute im Zuge einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zählen unter anderem „Verleumdung“, „Beleidigung“ sowie die „Herabwürdigung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei, der Großen Nationalversammlung der Türkei, der Regierung und der Justizorgane des Staates“.

Einige Beiträge, die Bursalı auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichte, sowie insbesondere seine Berichterstattung über den Prozess gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) und das Grubenunglück von Amasra wurden als Schwerpunkte der Untersuchung genannt. Der Journalist Can Bursalı wies alle Vorwürfe zurück und argumentierte, dass die betreffenden Beiträge und Berichte im Rahmen journalistischer Tätigkeit erfolgt seien.

Nach seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft wurde Bursalı dem zuständigen Haftrichter mit dem Antrag auf gerichtliche Auflagen vorgeführt. Nach der Prüfung wurde entschieden, ihn unter der Auflage freizulassen, sich dreimal wöchentlich bei der Polizeidienststelle zu melden; zudem wurde ein Ausreiseverbot verhängt.

Das Verfahren gegen Bursalı hat die Debatte über die Pressefreiheit erneut in den Fokus gerückt.