Zugangssperre für den X-Account von soL Haber

Für den populären X-Account von soL Haber wurde eine Zugangssperre verhängt, wobei nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung als Gründe angeführt wurden.

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Gegen den X-Account von soL Haber wurde eine Zugangssperre verhängt.

Nach Angaben des Projekts EngelliWeb der Vereinigung für Meinungsfreiheit (İFÖD) wurde für den Account @solhaberportali, der 924 Tausend Follower hat, im Rahmen von Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 eine Zugangssperre mit der Begründung "Schutz der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung" erlassen.

Die İFÖD teilte mit, dass die Plattform X den Account trotz des vorliegenden Beschlusses bisher noch nicht für Nutzer aus der Türkei unzugänglich gemacht hat.

Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 ermöglicht die Sperrung des Zugangs zu Inhalten im Internet aus Gründen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und ähnlichen Erwägungen.