Neue Ära bei Zugtickets: Strafe auf das Vierfache erhöht

Die Fristen für „Rückerstattungen“ und „Ticketänderungen“ sowie die Abzugsraten im Eisenbahnpersonenverkehr wurden erhöht. Zudem wurde die Strafe für Personen ohne gültiges Ticket von dem Zweifachen auf das Vierfache des vollen Standard-Einwegticketpreises angehoben.

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Die Fristen für Rückerstattungen, Ticketänderungen und die Umwandlung in offene Tickets bei Schaltern und anderen Vertriebskanälen im Eisenbahnpersonenverkehr wurden neu festgelegt.

Türkiye Cumhuriyeti Devlet Demiryolları (TCDD) Taşımacılık AŞ hat laut einer Bekanntmachung auf ihrer offiziellen Website die Regeln für die Personenbeförderung aktualisiert.

Demnach wurden die Gültigkeitsdauer für offene Tickets sowie die Abzugsraten bei Rückerstattungen unter Berücksichtigung aktueller Bedürfnisse angepasst. Im Rahmen der Neuregelungen wurde bei Schaltergeschäften die Frist für Rückerstattungen von den letzten 5 Minuten auf 60 Minuten sowie die Fristen für Ticketänderungen und die Umwandlung in offene Tickets von 15 Minuten auf 75 Minuten verlängert.

Bei anderen Vertriebskanälen wurden die Fristen für Rückerstattungen sowie für Ticketänderungen und die Umwandlung in offene Tickets von den letzten 30 Minuten auf 75 Minuten angehoben.

ABZUG BEI RÜCKERSTATTUNG AM GLEICHEN TAG AUF 35 PROZENT ERHÖHT

Bei Rückerstattungen wurde der Abzugssatz, der vor dem Reisetag angewendet wird, von 10 Prozent auf 15 Prozent und der Abzugssatz am Reisetag selbst von 20 Prozent auf 35 Prozent erhöht.

OFFENE TICKETS SIND 90 TAGE GÜLTIG

Die Gültigkeitsdauer für Gutscheine für offene Tickets wurde von 180 Tagen auf 90 Tage verkürzt. Die Gültigkeitsdauer bereits erstellter offener Tickets bleibt bei 180 Tagen bestehen; dies gilt auch für offene Tickets, die nach der Regeländerung ausgestellt werden.

Im Rahmen der neuen Regelung wird bei Ticketänderungen, die am Tag der Abfahrt oder davor vorgenommen werden, ein Abzug von 10 Prozent erhoben.

Die Strafe für Personen ohne gültiges Ticket wurde von dem Zweifachen auf das Vierfache des vollen Standard-Einwegticketpreises erhöht.