Einstellung des Verfahrens gegen Galatasaray wegen 'Förderung illegaler Wetten' aufgehoben
Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens gegen den Galatasaray Spor Kulübü, die Galatasaray Sportif Sınai ve Ticari Yatırımlar A.Ş., die Galatasaray Sportif A.Ş. sowie den Galatasaray-Funktionär Eray Yazgan wegen des Vorwurfs der "Förderung von Personen zur Teilnahme an festen Quoten oder gemeinsamen Wetten oder Glücksspielen, die auf Sportereignissen basieren, durch Werbung oder auf andere Weise" wurde aufgehoben.
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In der Entscheidung des Istanbuler Friedensgerichts (Sulh Ceza Hakimliği) wurde festgehalten, dass die Spor Toto Teşkilat Başkanlığı gegen die Einstellung des Verfahrens vom 11. Oktober 2024 Beschwerde eingelegt hatte.
In der Beschwerde wurde darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen unvollständig und unzureichend gewesen seien. Es wurde angeführt, dass beim Spiel Galatasaray gegen Çaykur Rizespor am 14. September 2024 auf den digitalen LED-Banden im Ramspark sowie auf den Trikots der Galatasaray-Spieler Werbung für "meritking.news" zu sehen war.
Es wurde daran erinnert, dass Galatasaray am 15. September 2024 auf seiner offiziellen Website folgende Erklärung veröffentlicht hatte: "Zwischen der Galatasaray Sportif A.Ş., dem Galatasaray Spor Kulübü und Serwin Global Solutions SDN BHD wurde ein Sponsoringvertrag für die Spielzeiten 2024-2025 und 2025-2026 mit einem Volumen von 14 Millionen 60 Tausend Dollar zuzüglich Mehrwertsteuer unterzeichnet, der die Werbung und Promotion auf der Trikotrückseite unserer Fußballmannschaft sowie in verschiedenen anderen Bereichen umfasst, speziell zur Förderung der Marke 'meritking.news', einer globalen digitalen Sportnachrichtenplattform. Wir geben dies der Öffentlichkeit respektvoll bekannt."
"MERITKING-SEITE MUSS UNTERSUCHT WERDEN"
In der Entscheidung wurde vermerkt, dass bezüglich der in der Erklärung genannten Internetadresse bei der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) ein Antrag auf Sperrung des Zugangs gestellt wurde. Zudem wurde festgehalten, dass gemäß dem Grundsatz der "Persönlichkeit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit" im türkischen Strafgesetzbuch die natürlichen Personen innerhalb der juristischen Person und deren Verantwortlichkeiten ermittelt werden müssen.
In der Entscheidung wurde betont, dass geklärt werden müsse, ob Verträge mit den Verantwortlichen von Serwin Global Solutions SDN BHD unterzeichnet wurden und welche Unternehmensvertreter Kenntnis von dem Vorfall hatten, um deren Aussagen aufzunehmen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass Fragen wie die Herkunft der Seite "Meritking.news" und die Identität ihres Betreibers untersucht werden müssten. Wenn man die notariell beglaubigten Dokumente prüfe, die belegen, dass von der von Net Holding genannten Internetseite auf eine illegale Wettseite weitergeleitet wurde, müsse geklärt werden, ob ein Vertrag zur Vermittlung von Werbedienstleistungen bestehe, und gegebenenfalls Kopien davon angefordert werden.
"UNVOLLSTÄNDIGE ERMITTLUNGEN DURCHGEFÜHRT"
In der Entscheidung wurde dargelegt, dass der Betreiber der betreffenden Seite, die an der Entstehung der Seite beteiligten Personen, die vom Unternehmen getroffenen Entscheidungen, die ausführenden Organe des Unternehmens sowie die Personen, die die Entscheidung trafen, identifiziert und deren Aussagen aufgenommen werden müssten.
Es wurde festgehalten, dass geklärt werden müsse, ob die Seite aus dem Ausland betrieben werde, der Betreiber müsse identifiziert und gegebenenfalls digitale Materialien beschlagnahmt und untersucht werden. In der Entscheidung hieß es weiter:
"Da eine technische Begutachtung der betreffenden Materialien durch Sachverständige durchgeführt werden muss, zudem Untersuchungen erforderlich sind, um festzustellen, ob durch die Nutzung der Seite Einnahmen erzielt wurden, und falls ja, die Personen zu identifizieren sind, die bei der Überweisung dieser Gelder vermittelten, um diese als 'Beschuldigte' zu vernehmen, wurde entschieden, die Ermittlungen aufgrund unvollständiger und unzureichender Untersuchung zu erweitern und wie folgt zu urteilen."
In der Entscheidung wurde betont, dass die Erweiterung der Ermittlungen beschlossen und die Akte zur weiteren Bearbeitung an die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft zurückgegeben wurde.
BEGINN DER ERMITTLUNGEN UND EINSTELLUNGSBESCHLUSS
In der Entscheidung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft vom 11. Oktober 2024, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen, wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen nach einer Anzeige der Spor Toto Teşkilat Başkanlığı vom 14. September 2024 eingeleitet wurden, wonach die Seite "meritking.news" eine Nachrichtenseite der illegalen Wettseite "meritking" sei und der Sponsoringvertrag einen Straftatbestand erfülle.
In der Entscheidung, in der die Zusammenfassungen der abgegebenen Aussagen und der eingereichten Verteidigungsschriften erwähnt wurden, hieß es, Galatasaray habe die Sponsoringverhandlungen in der Annahme aufgenommen, dass es sich bei "meritking.news" um eine Nachrichtenseite handele. Zudem sei beim türkischen Fußballverband (TFF) eine Stellungnahme zur Verwendung des Namens eingeholt worden, und der Vertrag sei nach der Antwort des TFF vom 13. September 2024, dass dies "angemessen" sei, unterzeichnet worden.
Nachdem die Net Holding A.Ş. am 16. September 2024 den Galatasaray Spor Kulübü abgemahnt hatte, dass die Marke "merit" für das Unternehmen eingetragen sei, die Vereinbarung eine Markenrechtsverletzung darstelle, die Seite "meritking" eine illegale Wettseite sei und man rechtlich gegen diese Seite vorgehe, sei der Sponsoringvertrag am 17. September 2024 ausgesetzt worden; beim Spiel am selben Tag sei die Werbung für die Seite nicht mehr verwendet worden.
In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass der Vertrag am 30. September 2024 gekündigt wurde, weshalb die Einstellung des Verfahrens beschlossen worden sei.