Kritische Punkte bei Fenerbahçe angenommen!

Bei Fenerbahçe wurden die Tagesordnungspunkte bezüglich der Immobilien, die sich im Eigentum des Vereins befinden oder an denen der Verein Nutzungsrechte besitzt, mit Stimmenmehrheit angenommen.

İHA

Die außerordentliche Generalversammlung von Fenerbahçe fand in der Ülker Sports and Event Hall statt. Dabei wurden die Tagesordnungspunkte erneut beraten, die dem Vorstand Befugnisse über die Immobilien des Vereins und die damit verbundenen Aktivitäten einräumen; diese waren bei der außerordentlichen Wahlversammlung am 20. und 21. September zwar zur Abstimmung gestellt, jedoch von den Kongressmitgliedern abgelehnt worden.

TADGESORDNUNGSPUNKTE EINZELN ABGESTIMMT

Nach den Stellungnahmen der Kongressmitglieder wurden die Tagesordnungspunkte vom Vorsitzenden des Hohen Divan-Rates von Fenerbahçe, Şekip Mosturoğlu, einzeln zur Abstimmung gestellt.

Der vierte Punkt, der besagt: „Dem Vorstand wird bis zum Ende seiner Amtszeit die Befugnis erteilt, zum Zwecke der Erfüllung der Vereinsziele Immobilien von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen und/oder Dritten zu erwerben (durch Miete, Kauf, Zuweisung, Nießbrauch und Dienstbarkeiten)“, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

NEUE BEFUGNISSE BEZÜGLICH IMMOBILIEN ERTEILT

Der fünfte Punkt, der besagt: „Dem Vorstand wird bis zum Ende seiner Amtszeit die Befugnis erteilt, im Einklang mit den Zielen und Interessen des Vereins alle Arten von Transaktionen in Bezug auf die Immobilie im Stadtteil Ataşehir, Viertel Kayışdağı, Insel 1845, Parzelle 18 sowie die Immobilie im Stadtteil Ataşehir, Viertel Küçükbakkalköy, Insel 3343, Parzelle 12 durchzuführen, einschließlich Verkäufen auf Basis von Einnahmenteilungs-, Verpflichtungs- oder ähnlichen Verfahren mit der Emlak Konut GYO A.Ş.“, wurde ebenfalls den Kongressmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt und mit Stimmenmehrheit angenommen.

BEFUGNISSE FÜR MIET- UND PARTNERSCHAFTSVERTRÄGE ERTEILT

Der sechste Punkt, der besagt: „Dem Vorstand wird bis zum Ende seiner Amtszeit die Befugnis erteilt, Immobilien, die sich im Eigentum des Vereins befinden oder an denen der Verein Nutzungsrechte besitzt, kurz- oder langfristig an Dritte zu vermieten, Dienstbarkeiten und Nießbrauchrechte zu begründen, diese zuzuweisen, Betriebs- und Partnerschaftsverträge für diese Immobilien abzuschließen, dingliche oder persönliche Rechte und Belastungen an diesen Immobilien zu begründen sowie in anderen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten zu handeln“, wurde ebenfalls mit Stimmenmehrheit bestätigt.

GENEHMIGUNG FÜR INVESTITIONS- UND ANLAGENPLÄNE

Der siebte Punkt, der besagt: „Dem Vorstand wird bis zum Ende seiner Amtszeit die Befugnis erteilt, alle Arten von Transaktionen auf Immobilien, die sich im Eigentum des Vereins befinden oder an denen der Verein Nutzungsrechte besitzt, durchzuführen oder durchführen zu lassen, einschließlich Investitionen, Anlagen, Plänen, Projekten und Umbauten“, wurde ebenfalls durch die Stimmen der Mitglieder angenommen.

AUCH DER LETZTE PUNKT MIT STIMMENMEHRHEIT ANGENOMMEN

Während der Beratungen zum achten Punkt wurde der folgende Text den Kongressmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt: „Dem Vorstand wird bis zum Ende seiner Amtszeit die Befugnis erteilt, im In- und Ausland gewerbliche Betriebe, Unternehmen, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen zu gründen oder sich an bereits gegründeten gewerblichen Betrieben, Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen oder Stiftungen zu beteiligen oder aus diesen auszuscheiden, Anteile zu erwerben oder zu übertragen, die Aktien der vom Verein gegründeten oder an denen er beteiligt ist, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Formen und Bedingungen an die Börse zu bringen oder anderweitig zu verwerten, bei Bedarf Kapitalerhöhungen durchzuführen, Aktien zu übertragen und/oder zurückzukaufen sowie die Rechtsform der Unternehmen zu ändern oder diese aufzulösen.“ Auch dieser Punkt wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.