FIFA und Europäische Union im Konflikt... Thema: Spielerverträge

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der Europäischen Union (EU), hat entschieden, dass die FIFA-Regeln zu Spielerverträgen gegen EU-Recht verstoßen.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der Europäischen Union (EU), hat sein Urteil in dem Fall verkündet, der vom Berufungsgericht im belgischen Mons nach einer Klage des ehemaligen französischen Fußballspielers Lassana Diarra vorgelegt wurde.

In einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Urteil hieß es: "Ein ehemaliger Profifußballer mit Wohnsitz in Frankreich hat vor belgischen Gerichten einige der von der FIFA verabschiedeten Regeln angefochten. Der Spieler argumentierte, dass diese Regeln seine Anstellung bei einem belgischen Fußballverein verhinderten."

Es wurde darauf hingewiesen, dass die betreffenden FIFA-Regeln vorsehen, dass im Falle einer Vertragsauflösung durch einen Spieler ohne triftigen Grund und einer anschließenden Einigung mit einem neuen Verein, der ehemalige Verein sowohl vom Spieler als auch vom neuen Verein Entschädigungszahlungen fordern kann.

In der Erklärung wurde zudem daran erinnert, dass den Regeln zufolge Sanktionen vorgesehen sind, wie etwa die Verweigerung der internationalen Transferfreigabe für den neuen Verein, solange der Streit über die Vertragsauflösung andauert, oder sogar ein zeitlich begrenztes Verbot für den neuen Verein, neue Spieler zu verpflichten.

In der Erklärung, in der festgehalten wurde, dass der EuGH zu dem Schluss gekommen ist, dass all diese Regeln gegen EU-Recht verstoßen, wurde zunächst angemerkt, dass die Regeln den freien Verkehr von Fußballspielern zwischen EU-Ländern behindern und zweitens den grenzüberschreitenden Wettbewerb zwischen den Vereinen einschränken oder sogar verhindern. Im weiteren Verlauf wird das Berufungsgericht in Mons den Fall unter Berücksichtigung der Stellungnahme des EuGH behandeln und ein Urteil fällen.