Freispruch für Galatasaray-Generalsekretär Eray Yazgan
Die 32. Strafkammer des Regionalberufungsgerichts Istanbul hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Generalsekretär des Galatasaray Sportklubs, Eray Yazgan, wegen des Vorwurfs des „Verstoßes gegen das Gesetz Nr. 7258“ aufgehoben und ihn freigesprochen.
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Das Berufungsgericht, das den Fall prüfte, stellte fest, dass keine Beweise dafür vorlägen, dass der Angeklagte mit krimineller Absicht gehandelt habe, hob das erstinstanzliche Urteil auf und entschied auf Freispruch für Yazgan.
In der Entscheidung, in der die Verteidigung von Eray Yazgan durch seinen Anwalt Serdar Mermut geführt wurde, wurde zudem chronologisch bewertet, dass der Verein im Prozess bezüglich des fraglichen Werbevertrags Stellungnahmen bei den zuständigen Behörden eingeholt hatte, der Vertrag kurz darauf ausgesetzt und anschließend gekündigt wurde.
Der zweite Vorsitzende von Galatasaray, Metin Öztürk, erklärte dazu auf seinem Social-Media-Account: „Die Gerechtigkeit hat den Respektlosen und Niveau-losen eine Ohrfeige verpasst.
Ich hoffe, wir erleben noch die Tage, an denen sich alle, die unschuldige Menschen zu Unrecht beschuldigt haben, schämend entschuldigen. Die 32. Strafkammer des Regionalberufungsgerichts Istanbul hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Generalsekretär des Galatasaray Sportklubs, Eray Yazgan, wegen des Vorwurfs des ‚Verstoßes gegen das Gesetz Nr. 7258‘ aufgehoben und ihn freigesprochen“.