Klage gegen Erman Toroğlu eingereicht: 'Bis zu 3 Jahre Haft gefordert'

Gegen den ehemaligen Schiedsrichter und bekannten Sportkommentator Erman Toroğlu wurde aufgrund seiner Äußerungen über Galatasaray und den türkischen Fußballverband (TFF) in einer Fernsehsendung Klage erhoben.

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Gegen den ehemaligen Schiedsrichter und bekannten Sportkommentator Erman Toroğlu wurde aufgrund seiner Äußerungen über Galatasaray und den türkischen Fußballverband (TFF) in einer Fernsehsendung Klage erhoben. In der Anklageschrift wird für Toroğlu wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren gefordert.

Erman Toroğlu, eines der bekanntesten Gesichter des türkischen Fußballs, muss sich aufgrund der in einer Live-Sendung geäußerten Behauptungen nun vor Gericht verantworten. Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen wurden abgeschlossen, und die daraufhin erstellte Anklageschrift wurde vom Istanbuler Strafgericht erster Instanz angenommen. Der Galatasaray Sportklub sowie die Galatasaray Sportif Sınai ve Ticari Yatırımlar A.Ş. treten in dem Verfahren als „Nebenkläger“ auf.

GRUND FÜR DIE KRISE: BEHAUPTUNG ÜBER TREFFEN ZWISCHEN ÖZBEK UND HACIOSMANOĞLU

Der Gegenstand der Ermittlungen geht auf Toroğlus Äußerungen in einer am 8. Februar live ausgestrahlten Fernsehsendung zurück. Der bekannte Kommentator hatte in der Sendung behauptet, dass der Präsident des Galatasaray-Klubs, Dursun Özbek, und der TFF-Präsident, İbrahim Hacıosmanoğlu, ein geheimes Treffen abgehalten hätten, bei dem einige kritische Themen besprochen worden seien.

ANKLAGESCHRIFT: „VERSUCHTE DAS VERTRAUEN NEGATIV ZU BEEINFLUSSEN UND EINE WAHRNEHMUNG ZU SCHAFFEN“

In der von der Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde betont, dass der Fußball ein Bereich sei, der von der Öffentlichkeit sehr genau verfolgt werde, und folgende Einschätzungen wurden getroffen:

Es wurde festgestellt, dass der Beschuldigte versucht habe, die Öffentlichkeit mit unwahren Informationen, die die öffentliche Ordnung betreffen, in die Irre zu führen und eine bestimmte Wahrnehmung zu erzeugen, die über die offiziellen Erklärungen der staatlichen Institutionen und Organe hinausgehe, und damit das Vertrauen in die staatlichen Strukturen negativ beeinflusst habe.

In der Anklageschrift, in der es heißt, Toroğlu habe mit dem Vorsatz gehandelt, in der Bevölkerung Sorge, Angst oder Panik zu verbreiten, wurde zudem vermerkt, dass durch die Verbreitung der besagten Behauptungen über Fernsehbildschirme an Millionen von Menschen das Element der „Öffentlichkeit“ des Straftatbestands erfüllt sei.

Erman Toroğlu, der in den kommenden Tagen vor Gericht erscheinen soll, wird sich vor dem Istanbuler Strafgericht erster Instanz verantworten müssen.