Mourinho-Vorstoß gegen die Türkei: Beschwerde beim EGMR eingereicht
Nachdem er nach seinem Abschied von Fenerbahçe zunächst geschwiegen hatte, geht Jose Mourinho nun juristisch vor: Er hat die vom türkischen Fußballverband verhängten Strafen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht. Der EGMR hat die Beschwerde angenommen und die Türkei zur Stellungnahme aufgefordert.
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Der portugiesische Trainer Jose Mourinho hat den Prozess um die Disziplinarstrafen, die er während seiner Tätigkeit in der Süper Lig erhalten hatte, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht. Die Beschwerde des erfahrenen Trainers, der 2024 bei Fenerbahçe unterschrieb und sich im vergangenen August von dem gelb-marineblauen Verein trennte, wurde vom EGMR zur Bearbeitung angenommen.
EGMR FORDERT STELLUNGNAHME
Nach Mourinhos Beschwerde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Damit ist die Beschwerde des portugiesischen Trainers gegen die türkische Fußballgerichtsbarkeit auf die internationale juristische Agenda gelangt.
STRAFEN FOLGTEN AUF TRABZONSPOR-SPIEL
Jose Mourinhos Beschwerde stützt sich auf die Strafen, die das Professionelle Fußball-Disziplinarkomitee (PFDK) nach der Begegnung zwischen Fenerbahçe und Trabzonspor im November 2024 verhängt hatte.
Das PFDK hatte gegen Mourinho ein Verbot des Zutritts zur Umkleidekabine sowie Geldstrafen in Höhe von insgesamt Hunderttausenden Lira verhängt. Die betreffenden Sanktionen wurden später auch vom Schiedsgericht des türkischen Fußballverbandes bestätigt.
VORWURF DER MANGELNDEN UNABHÄNGIGKEIT UND VERLETZUNG DER MEINUNGSFREIHEIT
In der beim EGMR eingereichten Beschwerde wird darauf hingewiesen, dass Mourinho die Auffassung vertritt, die Fußball-Rechtsprechungsorgane in der Türkei seien nicht unabhängig. Zudem machte der portugiesische Trainer geltend, dass seine Meinungsfreiheit verletzt worden sei.
BEHAUPTUNG: KEINE ZUSTELLUNG DER BEGRÜNDETEN ENTSCHEIDUNG
Ein weiterer Einwand in Mourinhos Beschwerdeakte betrifft die Tatsache, dass ihm die begründete Entscheidung nicht zugestellt worden sei. Aus diesem Grund argumentierte der erfahrene Trainer, dass sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei.
TÜRKEI HAT SECHS MONATE ZEIT
Für die vom EGMR von der Türkei angeforderte Stellungnahme gilt eine Frist von maximal sechs Monaten.