Neuer Antrag im Logen-Streit zwischen Aziz Yıldırım und Acun Ilıcalı
Die Führung von Fenerbahçe hat beim Regionalgericht Berufung eingelegt, um die Ablehnung ihres Antrags bezüglich der Loge von Acun Ilıcalı aufheben zu lassen.
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Der Rechtsstreit zwischen der Führung von Fenerbahçe und dem ehemaligen Vorstandsmitglied Acun Ilıcalı bezüglich einer Loge dauert an. Nach der zuvor vom Gericht ergangenen Ablehnung hat die Vereinsführung nun beim Regionalgericht (Bölge Adliye Mahkemesi) beantragt, diese Entscheidung aufzuheben.
Die Vereinsführung hatte sich bereits am Freitag, dem 4. September, ein zweites Mal an das zuständige Gericht gewandt, doch das Gericht hatte den Antrag bezüglich der Loge erneut abgelehnt. Daraufhin wurde am Dienstag, dem 8. September, ein neuer Schritt unternommen und trotz des eigentlich abgeschlossenen Aktenstatus beim Istanbuler Regionalgericht Berufung eingelegt.
VERFAHRENSRECHTLICHE ERLÄUTERUNG DURCH DEN ANWALT
Der Anwalt von Acun Ilıcalı, Hakan Öncel, erklärte in einer Stellungnahme zu dem Thema, dass die einstweilige Verfügung bezüglich der Loge im Aktenzeichen E.2026/1486 der 18. Zivilkammer des Istanbuler Regionalgerichts rechtskräftig entschieden worden sei.
Öncel führte aus, dass in der Hauptsache des Rechtsstreits am 2. September 2026 beim 10. Verbrauchergericht von Anadolu unter dem Aktenzeichen E.2026/572 Klage eingereicht wurde. Ab diesem Zeitpunkt falle die einstweilige Verfügung in den Zuständigkeits- und Kontrollbereich des Gerichts, das die Hauptsache verhandelt.
Öncel gab an, dass das 10. Verbrauchergericht von Anadolu die Anträge des Sportvereins Fenerbahçe auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung mit Zwischenbeschluss vom 4. September 2026 abgelehnt und die Fortdauer der Maßnahme beschlossen habe.
Öncel argumentierte, dass nach Einreichung der Hauptklage Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Fortführung der einstweiligen Verfügung ausschließlich von dem Gericht geprüft werden könnten, das die Hauptsache verhandelt. Er bezeichnete die Einreichung eines Schriftsatzes durch die Anwälte von Fenerbahçe am 8. September bei der bereits geschlossenen Berufungsakte als „eindeutig verfahrenswidrig“.