PFDK-Entscheidungen bekannt gegeben: Strafen wegen unsportlicher Fangesänge
Das professionelle Fußball-Disziplinarkomitee (PFDK) hat nach seiner heutigen Sitzung seine Entscheidungen bekannt gegeben.
İHA
In der diesbezüglichen Erklärung des PFDK heißt es:
"1- Beşiktaş wurde für das am 25.04.2025 ausgetragene Spiel Beşiktaş gegen Atakaş Hatayspor in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund von hässlichen und unsportlichen Fangesängen seiner Anhänger gemäß Artikel 53/3 der Fußball-Disziplinarordnung (FDT) dazu verurteilt, den Zuschauern in den Blöcken 109 der Nordtribüne (unterer Bereich), die an den Fangesängen beteiligt waren, den Zugang zum nächsten Heimspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets zu verwehren.
2- Der Trainer des Sivasspor-Clubs, Mehmet Bülent Albayrak, wurde für das am 26.04.2025 ausgetragene Spiel Sivasspor gegen Antalyaspor in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter gemäß den Artikeln 36/1-c und 35/4 der FDT mit einem einspieligen Innenraum- und Kabinenverbot sowie einer Geldstrafe in Höhe von 58.500 TL belegt.
3- Der Bodrum FK wurde für das am 26.04.2025 ausgetragene Spiel Bodrum FK gegen Samsunspor in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld, die durch seine Anhänger verursacht wurden, gemäß den Artikeln 52/2 und 46/1 der FDT zu einer Geldstrafe von 168.000 TL verurteilt.
Im selben Spiel wurde der Funktionär des Bodrum FK, Selahattin Polat, wegen Aufenthalts in nicht akkreditierten Bereichen und damit einhergehender Anweisungsverstöße gemäß Artikel 46/1 der FDT verwarnt.
Im selben Spiel wurde der Funktionär des Bodrum FK, Selahattin Polat, aufgrund von Beleidigungen gegenüber den Spieloffiziellen gemäß Artikel 41/1-b der FDT mit einer 100-tägigen Funktionssperre und einer Geldstrafe von 280.000 TL belegt.
Im selben Spiel wurde der Funktionär des Bodrum FK, Onur Talay, wegen Aufenthalts in nicht akkreditierten Bereichen und damit einhergehender Anweisungsverstöße gemäß Artikel 46/1 der FDT verwarnt.
Im selben Spiel wurde der Funktionär des Bodrum FK, Onur Talay, aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter gemäß Artikel 36/1-b der FDT mit einer 21-tägigen Funktionssperre und einer Geldstrafe von 150.000 TL belegt.
Im selben Spiel wurde der Co-Trainer des Bodrum FK, Jose Miguel Real Teixeira, wegen Aufenthalts in nicht akkreditierten Bereichen und damit einhergehender Anweisungsverstöße gemäß Artikel 46/1 der FDT verwarnt.
Im selben Spiel wurde der Co-Trainer des Bodrum FK, Jose Miguel Real Teixeira, aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter gemäß Artikel 36/1-c der FDT mit einer 15-tägigen Funktionssperre belegt.
Im selben Spiel wurde der Mitarbeiter des Bodrum FK, Caner Tuna, wegen Aufenthalts in nicht akkreditierten Bereichen und damit einhergehender Anweisungsverstöße gemäß Artikel 46/1 der FDT verwarnt.
Im selben Spiel wurde der Mitarbeiter des Bodrum FK, Caner Tuna, aufgrund von Beleidigungen gegenüber den Spieloffiziellen in den Gängen zu den Schiedsrichterkabinen gemäß Artikel 39/2 der FDT mit einer dreimonatigen Funktionssperre belegt.
Im selben Spiel wurde der Mitarbeiter des Bodrum FK, İsmail Erdoğan, wegen Aufenthalts in nicht akkreditierten Bereichen und damit einhergehender Anweisungsverstöße gemäß Artikel 46/1 der FDT verwarnt.
Im selben Spiel wurde der Mitarbeiter des Bodrum FK, İsmail Erdoğan, aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter gemäß Artikel 36/1-c der FDT mit einer 15-tägigen Funktionssperre belegt.
Im selben Spiel wurde der Mitarbeiter des Bodrum FK, Ömer Özmenteş, wegen Aufenthalts in nicht akkreditierten Bereichen und damit einhergehender Anweisungsverstöße gemäß Artikel 46/1 der FDT verwarnt.
4- Der Gaziantep Futbol Kulübü wurde für das am 26.04.2025 ausgetragene Spiel Gaziantep Futbol Kulübü gegen Fenerbahçe in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund von hässlichen und unsportlichen Fangesängen seiner Anhänger gemäß Artikel 53/3 der FDT dazu verurteilt, den Zuschauern in den Blöcken D der Südtribüne (unterer Bereich) und D der Nordtribüne (unterer Bereich), die an den Fangesängen beteiligt waren, den Zugang zum nächsten Heimspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets zu verwehren.
Im selben Spiel wurde der Gaziantep Futbol Kulübü aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld, die durch seine Anhänger verursacht wurden, gemäß den Artikeln 52/2 und 46/1 der FDT zu einer Geldstrafe von 168.000 TL verurteilt.
Im selben Spiel wurde der Spieler des Gaziantep Futbol Kulübü, Papa Alioune Ndiaye, aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber einem Mitglied des gegnerischen Teams gemäß den Artikeln 36/1-a und 35/4 der FDT mit einer Sperre für ein offizielles Spiel und einer Geldstrafe von 58.500 TL belegt. (Mehrheitsentscheidung)
5- Fenerbahçe wurde für das am 26.04.2025 ausgetragene Spiel Gaziantep Futbol Kulübü gegen Fenerbahçe in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund von hässlichen und unsportlichen Fangesängen seiner Anhänger – da dies bereits das 11. Mal in der laufenden Saison bei einem Auswärtsspiel vorkam – gemäß Artikel 53/2 der FDT zu einer Geldstrafe von 930.000 TL verurteilt; zudem wurde gemäß Artikel 53/3 der FDT den Zuschauern im Gästeblock B (oberer Bereich), die an den Fangesängen beteiligt waren, der Zugang zum nächsten Auswärtsspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets verwehrt.
Im selben Spiel wurde Fenerbahçe aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld, die durch seine Anhänger verursacht wurden, gemäß den Artikeln 52/2 und 46/1 der FDT zu einer Geldstrafe von 168.000 TL verurteilt.
Im selben Spiel wurde der Funktionär von Fenerbahçe, Burak Çağlan Kızılhan, aufgrund seiner Äußerungen in den Medien nach dem Spiel, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/1-a der FDT mit einer 45-tägigen Funktionssperre und einer Geldstrafe von 1.500.000 TL belegt. (Mehrheitsentscheidung)
6- Der Kayserispor-Club wurde für das am 27.04.2025 ausgetragene Spiel Kayserispor gegen Çaykur Rizespor in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund des unbefugten Zutritts von Zuschauern zum Stadion gemäß Artikel 49/1 der FDT unter Anwendung von Artikel 13 der FDT zu einer Geldstrafe von 180.000 TL verurteilt.
Im selben Spiel wurde der Kayserispor-Club aufgrund von hässlichen und unsportlichen Fangesängen seiner Anhänger gemäß Artikel 53/3 der FDT dazu verurteilt, den Zuschauern in den Blöcken C und E der Nordtribüne (unterer Bereich), die an den Fangesängen beteiligt waren, den Zugang zum nächsten Heimspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets zu verwehren.
Im selben Spiel wurde der Kayserispor-Club aufgrund des Aufhängens eines Banners, das die Sicht der Zuschauer behinderte, wegen Anweisungsverstoßes gemäß Artikel 46/1 der FDT zu einer Geldstrafe von 168.000 TL verurteilt.
Im selben Spiel wurde der Kayserispor-Club aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld, die durch seine Anhänger verursacht wurden, gemäß den Artikeln 52/2 und 46/1 der FDT zu einer Geldstrafe von 168.000 TL verurteilt.
7- Der Trainer des Çaykur Rizespor, Osman Demir, wurde für das am 27.04.2025 ausgetragene Spiel Kayserispor gegen Çaykur Rizespor in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter gemäß den Artikeln 36/1-c und 35/4 der FDT mit einem einspieligen Innenraum- und Kabinenverbot sowie einer Geldstrafe von 58.500 TL belegt.
8- Der Trainer des Eyüpspor-Clubs, Arda Turan, wurde für das am 27.04.2025 ausgetragene Spiel Eyüpspor gegen Galatasaray in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund des Nichttragens seines Akkreditierungsausweises in sichtbarer Weise gemäß Artikel 46/1 der FDT zu einer Geldstrafe von 58.500 TL verurteilt.
9- Galatasaray wurde für das am 27.04.2025 ausgetragene Spiel Eyüpspor gegen Galatasaray in der Trendyol Süper Lig (Saison Şamil Ekinci) aufgrund von hässlichen und unsportlichen Fangesängen seiner Anhänger – da dies bereits das 9. Mal in der laufenden Saison bei einem Auswärtsspiel vorkam – gemäß Artikel 53/2 der FDT zu einer Geldstrafe von 750.000 TL verurteilt; zudem wurde gemäß Artikel 53/3 der FDT den Zuschauern im Gästeblock G (hinter dem Tor, überdacht), die an den Fangesängen beteiligt waren, der Zugang zum nächsten Auswärtsspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets verwehrt."