Schiedsgericht reduziert Strafe gegen Dursun Özbek
Das TFF-Schiedsgericht hat die Geldstrafen gegen Galatasaray und Dursun Özbek von jeweils 400.000 Lira auf 200.000 Lira reduziert. Die gegen Fenerbahçe verhängte Strafe in Höhe von 363.000 TL wurde hingegen bestätigt.
12punto
Das Schiedsgericht des türkischen Fußballverbandes (TFF) hat die Geldstrafe gegen Galatasaray und den Präsidenten des gelb-roten Vereins, Dursun Özbek, reduziert.
In einer auf der Website des TFF veröffentlichten Erklärung wurde mitgeteilt, dass der Einspruch gegen die vom professionellen Fußball-Disziplinarausschuss (PFDK) gegen Galatasaray und Özbek verhängten Geldstrafen in Höhe von jeweils 400.000 Lira aufgrund der Äußerungen von Präsident Özbek über Schiedsrichter und andere Spieloffizielle geprüft wurde.
Infolge des Einspruchs wurde festgestellt, dass die Geldstrafen für den gelb-roten Verein und Dursun Özbek auf jeweils 200.000 Lira reduziert wurden.
Es wurde mitgeteilt, dass aus demselben Grund auch die Geldstrafen in Höhe von jeweils 400.000 Lira, die gegen Çaykur Rizespor und den Präsidenten des blau-grünen Vereins, İbrahim Turgut, verhängt worden waren, auf 200.000 Lira geändert wurden.
Die gegen Fenerbahçe aus verschiedenen Gründen verhängte Geldstrafe in Höhe von 363.000 Lira wurde hingegen bestätigt.
Die Erklärung des TFF lautet wie folgt:
Der Einspruch der Fenerbahçe Futbol A.Ş. gegen die Entscheidung des PFDK vom 18.01.2024 mit der Aktenzeichen E.2023-2024/641 - K.2023-2024/795 wurde geprüft. Infolge der Beratung wurde beschlossen;
- Da festgestellt wurde, dass bei der Bestrafung der Fenerbahçe Futbol A.Ş. mit einer Geldstrafe in Höhe von 168.000,00 TL gemäß Artikel 52/2 aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld, die durch ihre Fans verursacht wurden, kein Fehler hinsichtlich des Nachweises, der rechtlichen Qualifikation und der Festsetzung der Strafe vorliegt, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig bestätigt,
- Da festgestellt wurde, dass bei der Bestrafung der Fenerbahçe Futbol A.Ş. mit einer Geldstrafe in Höhe von 195.000,00 TL gemäß Artikel 49/3, weil die Treppenaufgänge nicht freigehalten wurden und diese Handlung zum 4. Mal in derselben Saison durchgeführt wurde, kein Fehler hinsichtlich des Nachweises, der rechtlichen Qualifikation und der Festsetzung der Strafe vorliegt, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung mehrheitlich bestätigt,
Der Einspruch der Galatasaray Sportif A.Ş. und ihres Präsidenten Dursun Aydın Özbek gegen die Entscheidung des PFDK vom 18.01.2024 mit der Aktenzeichen E.2023-2024/645 - K.2023-2024/802 wurde geprüft. Infolge der Beratung wurde beschlossen;
- Die Geldstrafe in Höhe von 400.000,00 TL, die gegen die Galatasaray Sportif A.Ş. gemäß Artikel 38/3 der Fußball-Disziplinarordnung (FDT) aufgrund der Erklärungen des Vereinspräsidenten über Schiedsrichter und andere Spieloffizielle, die er am 12.01.2024 gegenüber Pressevertretern abgab und die auf dem offiziellen Social-Media-Konto des Vereins (YouTube) veröffentlicht wurden, verhängt wurde, wird unter Anwendung von Artikel 13 der FDT durch eine Ermessensreduzierung um die Hälfte auf 200.000,00 TL korrigiert und einstimmig bestätigt,
- Die Geldstrafe in Höhe von 400.000,00 TL, die gegen den Präsidenten der Galatasaray Sportif A.Ş., Dursun Aydın Özbek, gemäß Artikel 38/2 der FDT aufgrund seiner Erklärungen über Schiedsrichter und andere Spieloffizielle, die er am 12.01.2024 gegenüber Pressevertretern abgab und die auf dem offiziellen Social-Media-Konto des Vereins (YouTube) veröffentlicht wurden, verhängt wurde, wird unter Anwendung von Artikel 13 der FDT durch eine Ermessensreduzierung um die Hälfte auf 200.000,00 TL korrigiert und einstimmig bestätigt,
Dies wurde beschlossen.